DGUV Information 211-008 - Jugendliche in Betrieben der Metallbranche

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Jugendliche in Betrieben der Metallbranche
(bisher: BGI 568-1)

Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Stand der Vorschrift: 2009

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Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Die Jugend - Ihre Zukunft!1
Ist Ihr Betrieb für den Einsatz von Jugendlichen geeignet?2
Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?3
Wer trägt Verantwortung?4
Sind ärztliche Untersuchungen erforderlich?5
Wie lange dürfen Sie Jugendliche beschäftigen?6
Der erste Arbeitstag7