DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Explosionsgefährdete Bereiche

Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, das in einer gefahrdrohenden Menge auftritt und von einer wirksamen Zündquelle entzündet werden kann.

Das ist beispielsweise der Fall:

  • wenn lösemittelhaltige Produkte und/oder Lösemittel mit einem Flammpunkt unter 23 °C verarbeitet oder solche mit höherem Flammpunkt zusätzlich erwärmt oder versprüht werden

  • in Lagern für brennbare Flüssigkeiten und Gase

  • bei Tätigkeiten mit Druckgaspackungen (Sprays) mit extrem entzündbaren Treibgasen wie Butan und Propan

  • wenn Leichtmetall- oder Holzstäube bei der Bearbeitung freigesetzt bzw. in Filteranlagen gefiltert und in Siloanlagen gelagert werden

Unfallbeispiel:

Bei der Verschäumung von extrem entzündbaren PU-Montageschäumen kommt es immer wieder zu Verpuffungen. Das extrem entzündbare Treibgas sammelt sich am Boden und in Hohlräumen. Es bildet sich ein gefährliches explosionsfähiges Treibgas-Luft-Gemisch, welches durch eine Zündquelle entzündet werden kann. Bei einer Wanne-in-Wanne Montage einer Badewanne wurde die alte Wanne mit einem extrem entzündbaren Bauschaum ausgeschäumt und die neue Badewanne in die alte geklebt. Bei der Kontrolle der Dichtigkeit des Abflusses wurde über die Revisionsöffnung seitlich an der Badewanne mit einem Feuerzeug hineingeleuchtet. Es kam zu einer Verpuffung des extrem entzündbaren Treibdampf-Luft-Gemisches. Der Monteur erlitt schwere Verbrennungen.

ccc_1525_as_17.jpgHinweis 1
Schon mehr als zehn Liter explosionsfähige Atmosphäre als zusammenhängende Menge in geschlossenen Räumen, unabhängig von der Raumgröße, sind als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre anzusehen.

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Abb. 13
Schon das Verdampfen geringer Mengen brennbarer Flüssigkeit kann zu einer explosionsfähigen Atmosphäre führen.

ccc_1525_as_17.jpgHinweis 2
Bei den meisten brennbaren Stäuben reicht bereits eine gleichmäßig über die gesamte Bodenfläche verteilte Staubablagerung von unter einem Millimeter Schichtdicke aus, um bei Aufwirbelung einen Raum normaler Höhe mit einem gefährlichen explosionsfähigen Staub-Luft-Gemisch vollständig auszufüllen.

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Abb. 14
Explosionsfähiges Staub-Luft Gemisch

Grundlage für die Beurteilung der zu ergreifenden Maßnahmen zur Verhütung von Explosionen und zur Beurteilung der zu stellenden Anforderungen liefern die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), wie z. B. TRBS 2152, bzw. Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. TRGS 720 ff. zu "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre".

Für explosionsgefährdete Bereiche sind die notwendigen Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung und im Explosionsschutzdokument (gemäß Gefahrstoffverordnung) festzulegen und ihre Durchführung sicherzustellen.

Für weitere Informationen siehe auch: DGUV Information 213-106 "Explosionsschutzdokument"