DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Feuerwiderstandsklassen

Der Feuerwiderstand eines Bauteils beschreibt die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Dabei muss es mindestens seine Tragfähigkeit und die Verhinderung der Brand- oder Rauchausbreitung, den sogenannten Raumabschluss, für die angegebene Zeit gewährleisten.

Nach der nationalen Norm DIN 4102 geprüfte Bauteile werden mit einem Großbuchstaben und der Feuerwiderstandsdauer in Minuten gekennzeichnet, z. B.:

Ffür Wände, Decken, Gebäudestützen
Tfür Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen)
Gfür Brandschutzverglasungen
Sfür Kabelabschottungen
Kfür Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen (z. B. Brandschutzklappen)
Rfür Rohrabschottungen und Rohrummantelungen

Die ermittelte Feuerwiderstandsklasse wird durch Kombination des Kennbuchstabens mit der ermittelten minimalen Dauer des Funktionserhalts ausgedrückt.

Tab. 4
Feuerwiderstandsklassen von Wänden, Decken und Gebäudestützen nach DIN 4102

Bauaufsichtliche BenennungFeuerwiderstandsklasse nach DIN 4102Feuerwiderstandsdauer in Minuten
feuerhemmendF 30> 30
hochfeuerhemmendF 60> 60
feuerbeständigF 90> 90
hochfeuerbeständigF 120> 120
höchstfeuerbeständigF 180> 180

Durch Anhängen der Kennung für das Brandverhalten der Baustoffe kann ein Bauteil weiter spezifiziert werden. So bezeichnet z. B. die Klasse F 30 - A ein Bauteil der Feuerwiderstandsklasse F 30, das aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht.

Die Klasse T 30 - RS ist eine Kombinationstüre mit Feuerwiderstandsklasse T 30 und gleichzeitig mit Gewährleistung eines Rauchschutzes über mindestens 10 Minuten.

Die Klassifizierung nach der europäischen Norm DIN EN 13501 Teil 2 beschreibt eine größere Vielfalt an Leistungseigenschaften und Klassifizierungszeiten. Die Klassifizierungszeiten von 10, 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 oder 360 werden für jede Leistungseigenschaft in Minuten angegeben, wobei nicht alle Klassifizierungszeiten für alle Bauteile angewendet werden.

Tab. 5
Beispiele für Leistungseigenschaften nach DIN EN 13501 Teil 2

Herleitung des KurzzeichensLeistungseigenschaft
R (Résistance)Tragfähigkeit, kein Verlust der Standsicherheit
E (Étanchéité)Raumabschluss, Verhinderung des Feuer- oder Gasdurchtritts auf die unbeflammte Seite
I (Isolation)Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung); Begrenzung der Übertragung von Wärme auf die dem Feuer abgewandten Seite.
W (Radiation)Wärmestrahlung; Begrenzung des Durchtritts der Wärmestrahlung auf die abgewandte Seite
M (Mechanical)Widerstand gegen mechanische Beanspruchung, Stoßbeanspruchung auf das Bauteil
C (Closing)Selbstschließende Eigenschaft, Fähigkeit eines Feuerschutzabschlusses vollständig zu schließen
S (Smoke)Rauchdichtheit, Begrenzung des Durchtritts von Gas oder Rauch

Eine Wand der Feuerwiderstandklasse F 90 nach DIN 4102 Teil 2 wird z. B. nach DIN EN 13501 Teil 2 als REI 90 bezeichnet. Wird die Wand als Brandwand ausgeführt, muss sie zusätzlich eine mechanische Stoßbeanspruchung bestehen und wird dann als REI 90 - M klassifiziert.

6.3.1 Stahlkonstruktionen

Die Forderung, nur solche Baustoffe und Bauteile einzusetzen, die sich im Brandfall gegenüber den Auswirkungen des Brandes als genügend widerstandsfähig erweisen, lässt sich mit einer Stahlkonstruktion nur durch besondere zusätzliche Maßnahmen erfüllen.

Da Stahl bei Hitzeeinwirkung seine Festigkeit und damit seine Tragfähigkeit verliert, erhält Stahl in der Regel nur in Verbindung mit speziellen wärmeisolierenden Brandschutzmaßnahmen, z. B.:

  • einem Brandschutzanstrich, der im Brandfall aufschäumt,

  • einer Betonschalung oder

  • einer Ummantelung mit nicht brennbaren, wärmeisolierenden Stoffen,

eine ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit.

Eine weitere Gefährdung besteht durch die Ausdehnung der Stahlkonstruktion aufgrund der Hitzeeinwirkung.

ccc_1525_as_94.jpg

Abb. 8
Die Schubkraft eines erwärmten Stahlträgers kann eine Wand zum Einsturz bringen

6.3.2 Holzkonstruktionen

Bauteile aus Holz verhalten sich brandschutztechnisch günstiger. Dachträger aus Holz verkohlen zwar, behalten bei entsprechender Dimensionierung ihre Tragfähigkeit jedoch länger als ungeschützte Tragkonstruktionen aus Stahl.

6.3.3 Brandschutzverglasungen

Brandschutzverglasungen werden insbesondere in den folgenden Anwendungsfeldern eingesetzt:

  • Glastrennwände

  • Fassaden

  • Dächer

  • Rauch- und Brandschutztüren

ccc_1525_as_83.jpg

Abb. 9
Brandschutztür mit Verglasung

Für alle diese Anwendungsbereiche sind bauaufsichtliche Zulassungen erforderlich.

Unter Brandschutzverglasung sind stets ganze Systeme zu verstehen, also nicht nur das eigentliche Brandschutzglas, sondern vielmehr die gesamte Konstruktion (Glas, Rahmen, Dichtung und Befestigungsmaterial), die nach Norm geprüft und eingestuft wird.

Grundsätzlich werden Brandschutzverglasungen in zwei Kategorien unterschieden:

  • Raumabschließende Verglasungen

    (G-Verglasungen):

    Sie verhindern den Flammen- und Brandgasdurchtritt entsprechend der angegebenen Zeit, z. B. G 30 bis G 120 nach DIN 4102 Teil 2 oder E 20 bis E 120 nach DIN EN 13501 Teil 2. Die Brandhitze kann sich ausbreiten und möglicherweise Personen gefährden oder zu einer Selbstentzündung von Gegenständen hinter der Verglasung führen.

  • Raumabschließende und wärmedämmende Verglasungen

    (F-Verglasungen):

    Sie müssen neben der Verhinderung des Flammen- und Brandgasdurchtritts auch eine Übertragung der Wärme durch den Brand im geforderten Zeitraum unterbinden, z. B. F 30 bis F 120 nach DIN 4102 Teil 2 oder EI 30 bis EI 120 nach DIN EN 13501 Teil 2. Vorwiegend werden derartige Verglasungen im Innenbereich verwendet.

Brandschutzverglasungen müssen immer entsprechend ihrem Zulassungsbescheid eingebaut und abgedichtet werden. Empfehlung: Den korrekten Einbau mittels Fotodokumentation archivieren.