DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte werden durch fachspezifische Vorschriften (Baurecht, Arbeitsstättenrecht, Bedingungen der Sachversicherer etc.) im Unternehmen verstärkt gefordert. Sie sollen den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes/einer Organisation, z. B. die Unternehmerin oder den Unternehmer, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben, beraten und unterstützen:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen

  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefährdungen

  • Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen

  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und Feuerversicherern

  • Erstellung der Notfallplanung, z. B. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne

  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten, z. B. Brandschutzhelfern

Brandschutzbeauftragte sollen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten, um Brandschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.

Die Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" beschrieben.