Abschnitt 2.2 - 2.2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Kenntnissen im Brandschutz können sein:
beraten unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes
beim regelmäßigen Begehen der Arbeitsbereiche auf mögliche Brandgefahren achten
bei Mängeln im Brandschutz die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten informieren und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen
Ursachen von Bränden untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auswerten und Maßnahmen zur verbesserten Brandverhütung vorschlagen
unterweisen, informieren und motivieren, sodass sich alle Beschäftigten den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend verhalten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll mit der oder dem Brandschutzbeauftragten zusammenarbeiten, um Brandschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.
In größeren Betrieben hat sich der Aufbau einer Brandschutzorganisation bewährt. Sie erleichtert die Koordination aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.