Abschnitt 5 - 5 Prinzipien des Löschens
Das Löschen von Bränden beruht auf folgenden Prinzipien:
Entzug des Brennstoffs, z. B. durch Schließen eines Ventils der Gaszufuhr
Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr, z. B. durch Abdecken der Flammen
Beeinflussung der Zündquelle, z. B. durch Kühlen, Entfernen, Energie (Strom) abschalten
Die europäische Norm DIN EN 2 "Brandklassen" ordnet die verschiedenartigen Brände in fünf Klassen ein, die durch die Natur des Brennstoffes festgelegt werden. Diese Kennzeichnung wird z. B. bei Feuerlöschern verwendet.
Abb. 7
Prinzipien des Löschens
Tab. 1
Brandklassen nach DIN EN 2
Brandklasse A | Brandklasse B | Brandklasse C | Brandklasse D | Brandklasse F |
Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur) die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z. B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen | Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z. B. Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Ether, Kunststoffe siehe Sicherheitsdatenblatt | Brände von Gasen z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas | Brände von Metallen z. B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen | Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten |
Für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird in DIN EN 2 keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen. Feuerlöscher nach DIN EN 3-7, die für die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen geeignet sind, werden mit der maximalen Spannung und dem notwendigen Mindestabstand gekennzeichnet, z. B. bis 1000 V ein Abstand von 1 m.
Hinweis | |
---|---|
Bei der Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen sind zusätzlich die Maßnahmen gemäß DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen" zu beachten. |
→ | Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der DGUV Information 203-052 "Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle". |
---|