Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
(DGUV Information 205-001)
Information
(bisher BGI 560)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2020
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Brandursachen | 1 |
Verantwortliche, Beauftragte und Beteiligte im betrieblichen Brandschutz | 2 |
Unternehmer oder Unternehmerin und Führungskräfte | 2.1 |
Fachkräfte für Arbeitssicherheit | 2.2 |
Brandschutzbeauftragte | 2.3 |
Beschäftigte | 2.4 |
Sicherheitsbeauftragte | 2.5 |
Brandschutzhelfer | 2.6 |
Der Verbrennungsvorgang | 3 |
Brennbarer Stoff | 3.1 |
Zündtemperatur | 3.1.1 |
Flammpunkt | 3.1.2 |
Verbrennungsgeschwindigkeit | 3.1.3 |
Sauerstoff | 3.2 |
Zündquellen | 3.3 |
Gefährdungen durch Brandgase und Brandrauche | 4 |
Prinzipien des Löschens | 5 |
Baulicher Brandschutz | 6 |
Baustoffe und Bauteile | 6.1 |
Baustoffklassen | 6.2 |
Feuerwiderstandsklassen | 6.3 |
Stahlkonstruktionen | 6.3.1 |
Holzkonstruktionen | 6.3.2 |
Brandschutzverglasungen | 6.3.3 |
Brandabschnitte | 6.4 |
Rauch- und Wärmeabzug | 6.5 |
Industriebau | 6.6 |
Betriebliche Brandschutzmaßnahmen | 7 |
Brandgefährdete Bereiche | 7.1 |
Explosionsgefährdete Bereiche | 7.2 |
Brennbare Stoffe und Gemische im Betrieb | 7.3 |
Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Brandgefährdung | 7.3.1 |
Einstufung und Kennzeichnung | 7.3.2 |
Sicherheitsdatenblatt | 7.3.3 |
Brandschutzmaßnahmen im Einzelnen | 7.4 |
Fluchtwege und Notausgänge | 7.4.1 |
Sicherheitsbeleuchtung | 7.4.2 |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | 7.4.3 |
Betriebsanweisung und Unterweisung | 7.4.4 |
Transport und Lagerung | 7.4.5 |
Brandschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit brennbaren Stäuben | 7.4.6 |
Heiß- und Feuerarbeiten | 7.4.7 |
Technischer Brandschutz | 8 |
Brandmeldeanlagen | 8.1 |
Allgemeine Funktionsbeschreibung | 8.1.1 |
Bauarten von Brandmeldern | 8.1.2 |
Mobile Brandmeldeanlagen | 8.1.3 |
Alarmierungseinrichtungen | 8.2 |
Rauchabzugsanlagen | 8.3 |
Feuerlöscheinrichtungen | 8.4 |
Tragbare Feuerlöscher | 8.4.1 |
Fahrbare Feuerlöscher | 8.4.2 |
Bauart von Feuerlöschern und Löschmittel | 8.4.3 |
Beschriftung von Feuerlöschern | 8.4.4 |
Auswahl der bereitzustellenden Feuerlöscheinrichtungen | 8.4.5 |
Positionierung von Feuerlöschern | 8.4.6 |
Wandhydranten | 8.4.7 |
Löschspraydosen | 8.4.8 |
Löschdecken | 8.4.9 |
Brandvermeidungsanlagen | 8.5 |
Stationäre Feuerlöschanlagen | 8.6 |
Stationäre Wasserlöschanlagen | 8.6.1 |
Gaslöschanlagen | 8.6.2 |
Pulverlöschanlagen | 8.6.3 |
Schaumlöschanlagen | 8.6.4 |
Aerosol-Löschanlagen | 8.6.5 |
Stationäre Kleinlöschanlagen | 8.6.6 |
Halbstationäre Löschanlagen | 8.6.7 |
Löschwasseranlagen ("Steigleitungen") | 8.7 |
Löschwasseranlage "trocken" | 8.7.1 |
Löschwasseranlage "nass" | 8.7.2 |
Löschwasseranlage "nass/trocken" | 8.7.3 |
Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten | 8.7.4 |
Personenlöscheinrichtungen | 8.8 |
Körpernotduschen | 8.8.1 |
Feuerlöscher | 8.8.2 |
Löschdecken | 8.8.3 |
Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen | 8.9 |
Feuerlöscher | 8.9.1 |
Wandhydranten | 8.9.2 |
Verhalten im Brandfall | 9 |
Ausbildung der Belegschaft im Brandschutz | 9.1 |
Sicherer Einsatz von Feuerlöschern | 9.2 |
Im Brandfall organisiert evakuieren | 9.3 |
Planungen für den Brandfall | 9.4 |
Alarmplan | 9.4.1 |
Brandschutzordnung | 9.4.2 |
Flucht- und Rettungsplan | 9.4.3 |
Feuerwehrplan | 9.4.4 |
Vorschriften und Regelwerke zum betrieblichen Brandschutz | 10 |
Nationale Vorschriften | 10.1 |
DGUV Regeln und DGUV Informationen | 10.2 |
DGUV Fachbereich AKTUELL | 10.2.1 |
Technische Regeln | 10.3 |
Normen und Richtlinien | 10.4 |
Checkliste betrieblicher Brandschutz | Anhang |
Vorwort
Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren (2010-2017) jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Genehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderungen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird.
Die Verletzungen bei einem Brand werden durch die direkte Einwirkung der Flammen oder heißen Rauchgase auf ungeschützte Bereiche des menschlichen Körpers, durch die Auswirkung brennender Kleidung sowie Rauchvergiftung (Rauchgasinhalation) verursacht. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden eine große Bedeutung zu.
Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten sind zwingend notwendige Bestandteile der Planung von Arbeitsplätzen und Fertigungsabläufen. Dazu gehören auch Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Sie liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers und der von ihr oder ihm beauftragten Personen.
Oft wird in den Betrieben argumentiert, dass es noch nie zu einem Brand gekommen ist. Es sei außerdem sehr unwahrscheinlich, dass in Zukunft ein Brand entstehen würde. Dieser Einstellung wurde gerichtlich widersprochen:
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Abb. 1
Aufgaben im Brandschutz