DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

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Abschnitt 3.1 - 3 Arbeitsverfahren und Gefährdungen
3.1 Vorbehandlung/Reinigen der Werkstücke

Die Vorbehandlung der Werkstücke ist von großer Bedeutung für eine optimal lackierte Oberfläche. Je nach Werkstückmaterial (Holz, Eisen, Stahl, Aluminium, Kunststoff, Beton, Stein, Putze), Verschmutzungsgrad und Stückzahl der zu bearbeitenden Werkstücke ist die Auswahl der Vorbehandlungsverfahren zu treffen.

Zur Vorbehandlung der Werkstücke werden hauptsächlich Wasser und Reiniger (siehe Tabelle 4) oder Strahltechniken eingesetzt.

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Abb. 13
Waschautomat für wässrige Lösungen

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Abb. 14
Reinigung mit Tuch und Lösemittel

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Abb. 15
Anschleifen von Werkstücken

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Abb. 16
Reinigung mit festem Strahlgut

3.1.1 Gefährdungen

Gefährdungen bei den jeweiligen Verfahren sind durch das Werkstück selbst und die daraus freigesetzten Partikel, das Reinigungsmedium, das Arbeitsverfahren (automatisiert, manuell, Druckstrahl etc.) und die Umgebung des Arbeitsplatzes zu erwarten.

In Tabelle 7 sind gängige Vorbehandlungsverfahren und daraus folgende typische Gefährdungen aufgeführt. Gefährdungen durch automatisierte Verfahren (z. B. durch Roboter, Fördertechnik etc.) sind zusätzlich zu betrachten.

Tabelle 7
Gefährdungen bei der Vorbehandlung

VerfahrenGefährdungen
Schleifen
Allgemein
  • Kontakt mit der Schleifscheibe oder dem Schleifkörper

  • Lärm

  • Hand-Arm-Vibration

  • Schnittgefahr an scharfen Kanten

  • Sich wiederholende Handbewegungen beim Handschleifen

Trockenschleifen
  • Staubbelastung

  • In Abhängigkeit von der Oberfläche des Werkstücks zusätzliche Gefahrstoffe im Staub z. B.:

    • Bleimennige: akut toxisch, reproduktionstoxisch (fruchtschädigend)

    • Chrom-VI-Verbindungen: krebserzeugend

    • Hartholzstaub: krebserzeugend

  • Zünden entzündbarer Stäube wie Holz-, Lack- oder Leichtmetallstaub, z. B. durch Funkenflug oder offene Flammen (Zigarette)

  • Schleiffunken

Nassschleifen
  • Rutschgefahr durch feuchte Fußböden

  • Hautgefährdung durch Feuchtarbeit

  • Beim Schleifen von Aluminium ist in den Auffangbehältern die Bildung von Wasserstoff möglich.

Strahlen
Strahlen mit festem Strahlgut
  • Lärm

  • Verletzungsgefahr durch Druckstrahl

  • Rutschgefahr

  • Staubbelastung

  • In Abhängigkeit von der Oberfläche des Werkstücks zusätzliche Gefahrstoffe im Staub z. B.:

    • Bleimennige: akut toxisch, reproduktionstoxisch (fruchtschädigend)

    • Chrom-VI-Verbindungen: krebserzeugend

  • Brand- und Explosionsgefährdungen beim Strahlen von Aluminiumwerkstücken, bei anderen Werkstücken in Abhängigkeit vom Werkstoff

Trockeneisstrahlen
  • Lärm

  • Ersticken durch CO2

  • Feinstaubbelastung durch Altbeschichtung

  • Erfrierungen

Hochdruckreinigungsgeräte
  • Flüssigkeitsstrahl

  • Flüssigkeitstemperatur

  • Rutschgefahr

  • Hautgefährdung durch Feuchtarbeit

  • Lärm

Reinigen und Entfetten
Wässrige Reiniger
  • Verätzen durch Reinigerkonzentrat

  • Reizwirkung auf Haut, Augen und Atemwege

  • Entfetten der Haut beim Einsatz von alkalischen Reinigern

  • Verbrühen

Lösemittelhaltige Reiniger
  • Hautentfettende Wirkung

  • Atemwegsreizung

  • Übelkeit, Schwindelgefühl, Benommenheit

  • Brand- und Explosionsgefährdungen durch Lösemitteldämpfe oder Treibgase in Spraydosen und Zündquellen, z. B. Funken (elektrische Geräte), elektrostatische Entladung oder offene Flammen (Zigarette)

Entschichten
Ablaugen
  • Schwere Verätzungen der Haut, Augen und Atemwege

  • Hautentfettende Wirkung

  • Reaktion mit Säuren und Oxidationsmitteln

Abbeizen
  • Reizwirkung auf Haut, Augen und Atemwege

  • Übelkeit, Schwindelgefühl, Benommenheit

  • Hautentfettende Wirkung

  • Brand- und Explosionsgefährdungen durch Lösemitteldämpfe

Spachteln
  • Reizwirkung auf die Haut

  • Allergische Hautreaktion (Epoxidharze)

3.1.2 Schutzmaßnahmen

3.1.2.1 Schleifen

3.1.2.1.1
Trockenschleifen mit Maschine

Tabelle 8
Schutzmaßnahmen beim Trockenschleifen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Nassschleifen

Technische
  • Geräte mit integrierter Absaugung verwenden.

  • Bei Bedarf eine zusätzliche Absaugung verwenden.

  • Schwingungsarme Schleifgeräte verwenden.

  • Das Absauggerät und Geräte mit integrierter Absaugung müssen für entzündbare Stäube zugelassen sein.

  • Luftrückführung in die Arbeitsräume ist in der Regel nicht zulässig, wenn krebserzeugende Gefahrstoffe vorliegen, z. B. Chrom-VI-Verbindungen oder Hartholzstäube. Ausnahmen siehe TRGS 560 "Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" und GefStoffV § 10.

Organisatorische
  • Raum mit Industriestaubsauger reinigen.

  • Abgelagerte Schleifstäube aufsaugen.

  • Nicht mit Druckluft abblasen.

Bei Brand- und Explosionsgefährdungen:
  • Bei Funkenflug keine entzündbaren Gegenstände in der Nähe lagern.

  • Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen berücksichtigen.

Persönliche
  • In Abhängigkeit von Schleifaufgabe und Arbeitsmittel

    • Atemschutzmaske mit Partikelfilter P2 oder P3 benutzen.

    • Gehörschutz benutzen.

    • Augenschutz benutzen.

    • Schutzhandschuhe benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

Beim Schleifen von Aluminium ist zusätzlich die DGUV Regel 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium - Vermeidung von Staubbränden und Staubexplosionen" zu beachten.

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Abb. 17
Schleifen mit Absaugung

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Abb. 18
Schleifen von legiertem Metall

3.1.2.1.2
Nassschleifen mit Maschine

Tabelle 9
Schutzmaßnahmen beim Nassschleifen mit Maschine

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
Keine
Technische
  • Schwingungsarme Schleifgeräte verwenden.

  • Fußboden rutschhemmend gestalten.

Organisatorische
  • Nach dem Schleifen den Fußboden trocknen.

Persönliche
  • Bei Spritzgefahr flüssigkeitsabweisende Schürze benutzen.

  • Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel tragen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

3.1.2.1.3
Handschleifen/Karosseriefeilen

Das Handschleifen kann sowohl nass als auch trocken erfolgen. Obwohl hierbei weniger Gefahren entstehen als beim Schleifen mit Maschinen, müssen ebenfalls Schutzmaßnahmen getroffen werden.

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Abb. 19
Handschleifen

Tabelle 10
Schutzmaßnahmen beim Handschleifen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Nassschleifen

  • Schleifen mit Maschine

Technische
  • Beim Trockenschleifen - Schleifstaubabsaugung am Arbeitsplatz

Organisatorische
  • Nicht mit Druckluft abblasen.

  • Raum mit Industriestaubsauger reinigen.

Persönliche
  • Atemschutzmaske mit Partikelfilter P2 oder P3 benutzen.

  • Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen.

  • Schutzhandschuhe oder Hautschutz benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

3.1.2.2 Strahlen

3.1.2.2.1
Strahlen mit festem Strahlmittel

Tabelle 11
Schutzmaßnahmen beim Strahlen mit festem Strahlmittel

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Wenn möglich, Strahlgut mit geringer Gefährdung verwenden.

Technische
  • Automatisches Abschalten des Strahls nach dem Loslassen der Betätigungseinrichtung

  • Bei umfangreichen Strahlarbeiten technische Lüftung oder Strahlkabine verwenden.

Organisatorische
  • Ablagerungen von entzündbarem Strahlstaub vermeiden.

  • Strahlgerät und Schläuche vor jeder Benutzung auf Schäden prüfen.

Persönliche
Allgemein:
  • Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen.

Bei Arbeiten in einer Strahlkabine oder im Freien:
  • Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten benutzen.

  • Augenschutz benutzen.

  • Schulter und Körper bedeckende Prallschutzkleidung benutzen.

  • Schutzhandschuhe benutzen.

  • Schutzschuhe benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

Der Einsatz von Quarzsand als Strahlmittel ist heute grundsätzlich verboten, da er nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" als krebserzeugend eingestuft ist ("Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliziumdioxid ausgesetzt sind").

Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Regel 100-500 und 100-501 im Kapitel 2.24 "Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)" und im VDMA 24388 "Strahltechnik -Brand- und Explosionsschutz".

3.1.2.2.2
Manuelles Trockeneisstrahlen

Tabelle 12
Schutzmaßnahmen beim manuellen Trockeneisstrahlen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Trockeneisstrahlen durch Roboter

Technische
  • Automatisches Abschalten der CO2- und Druckluft-Zufuhr nach Loslassen der Betätigungseinrichtung

  • Werkstücke und Strahlanlage erden.

  • Bei umfangreichen Strahlarbeiten technischen Lüftung oder Strahlkabine verwenden.

Organisatorische
  • Gute Belüftung an den Arbeitsplätzen (z. B. Fenster und Türen öffnen)

  • Mit Absperrband und Warnhinweisen auf CO2-Strahlarbeiten kennzeichnen.

  • Lärmreduzierende Maßnahmen, wie Schallschutzmatten, verwenden.

  • Beschäftigte von einem Sicherungsposten überwachen.

  • Strahlgerät und Schläuche vor jeder Benutzung auf Schäden prüfen.

Persönliche
  • Schutzhandschuhe benutzen, um Erfrierungen zu verhindern.

  • Prallschutzkleidung inkl. Augenschutz oder Visier benutzen.

  • Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen.

  • Schutzschuhe benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

  • CO2-Gaswarngerät benutzen.

  • Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät bei z. B. Überschreitung der CO2- oder Staubgrenzen benutzen.

Weitere Informationen siehe VDMA 24389 "Strahltechnik - Anlagen für Trockeneisstrahlen Sicherheitsanforderungen"

3.1.2.2.3
Manuelle Hochdruckreinigungsgeräte (Flüssigkeitsstrahler)

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Abb. 20
Reinigung mit einem manuellen Hochdruckreiniger

Tabelle 13
Schutzmaßnahmen beim manuellen Hochdruckreinigen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Automatische Reinigungsanlagen verwenden.

  • Auf gesundheitsgefährdende Reinigungsflüssigkeiten verzichten.

  • Rückstoßarme Geräte einsetzen.

Technische
  • Arbeiten in Reinigungskabinen durchführen.

  • Abgase von Heizeinrichtungen gefahrlos ins Freie ableiten.

Organisatorische
  • Nach dem Reinigen den Fußboden trocken wischen.

  • Strahlgerät und Schläuche vor jeder Benutzung auf Schäden prüfen.

Persönliche
  • Schutzschuhe S4 benutzen.

  • Flüssigkeitsabweisende Schürze benutzen.

  • Augenschutz benutzen.

  • Schutzhandschuhe benutzen.

  • Gehörschutz entsprechend dem bestehenden Lärmpegel benutzen.

  • Flüssigkeitsabweisenden (Chemikalien-) Schutzanzug benutzen.

  • Bei Arbeiten mit Geräten mit hohem Flüssigkeitsdruck Gamaschen benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

3.1.2.3 Reinigen und Entfetten

3.1.2.3.1
Reinigung mit wässrigen Reinigungsflüssigkeiten

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Abb. 21
Reinigen und Entfetten

Tabelle 14
Schutzmaßnahmen beim Reinigen mit wässrigen Reinigungsflüssigkeiten

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Wenn möglich, Reinigungsflüssigkeiten mit geringerer Gefährdung verwenden.

Technische
Keine
  • Bei unzureichender Lüftung, z. B. in engen Räumen: lokale Absaugung oder technische Lüftung verwenden.

Organisatorische
  • Gute Belüftung an den Arbeitsplätzen (z. B. Fenster und Türen öffnen)

  • Gefäße nicht offen stehen lassen.

  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.

  • Gegenüber der Reinigungsflüssigkeit beständige Behälter verwenden.

  • Fußboden rutschhemmend gestalten.

  • Arbeitsplatz/Arbeitsmittel regelmäßig reinigen.

  • Wenn Reinigungsflüssigkeit in andere Gebinde umgefüllt wird, vereinfachte Kennzeichnung der Gefahrstoffe anbringen.

Persönliche Schutzausrüstung
  • Bei Spritzgefahr Augenschutz benutzen.

  • Beim Ansetzen wassergemischter Reiniger, z. B. beim Anmischen mit Ätznatron oder beim Nachdosieren von Bioziden, Gesichtsschutz benutzen.

  • Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geeigneten Atemschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz benutzen.

Bei Gefährdung durch Verspritzen oder Lachenbildung:
  • Reinigerbeständige Schürze oder Schutzkleidung benutzen.

  • Gegen Reiniger undurchlässige Gummistiefel benutzen.

Weitere Informationen siehe DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten".

3.1.2.3.2
Reinigung mit nichtwässrigen Reinigungsflüssigkeiten und Lösemitteln

Tabelle 15
Schutzmaßnahmen beim Reinigen mit nichtwässrigen Reinigungsflüssigkeiten und Lösemitteln

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Wässrige Reinigungsflüssigkeiten verwenden.

Technische
  • Absaugung am Arbeitsplatz verwenden.

  • Zu reinigende Bauteile erden.

Bei Brand- und Explosionsgefährdungen:
  • Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden,

    z. B. durch Substitution oder durch technische Lüftung.

  • Entstehende Lösemitteldämpfe von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Explosionsschutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden!

  • Arbeitsplatz abgrenzen.

  • Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen berücksichtigen.

Organisatorische
  • Offene Gefäße verschließen.

  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.

  • Fußboden rutschhemmend gestalten.

  • Ausschließlich metallische Behälter für Reinigungsflüssigkeiten verwenden.

  • Arbeitsplatz/Arbeitsmittel regelmäßig reinigen.

  • Wenn Reinigungsflüssigkeit in andere Gebinde umgefüllt wird, vereinfachte Kennzeichnung der Gefahrstoffe anbringen.

Persönliche
  • Bei Spritzgefahr Augenschutz benutzen.

  • Ableitfähige und gegenüber dem Reiniger beständige Chemikalienschutzhandschuhe nach EN 374 benutzen.

  • Ableitfähige, gegen Reiniger undurchlässige Schutzschuhe benutzen.

  • Beim Nachdosieren Gesichtsschutz benutzen.

  • Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geeigneten Atemschutz, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz benutzen.

  • Bei Gefährdung durch Verspritzen für Reiniger undurchlässige und gegen Reiniger beständige Schürzen oder Schutzkleidung benutzen.

Weitere Informationen siehe DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten".

3.1.2.4 Entschichten

3.1.2.4.1
Ablaugen

Tabelle 16
Schutzmaßnahmen beim Ablaugen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Abschleifen (Gefährdung durch Schleifstaub beachten)

  • Thermisches Entschichten (Gefährdung durch Rauche beachten)

Technische
Keine
  • Bei unzureichender Lüftung, z. B. in engen Räumen: lokale Absaugung oder technische Lüftung verwenden.

Organisatorische
  • Gute Belüftung an den Arbeitsplätzen (z. B. Fenster und Türen öffnen)

  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.

Persönliche
  • Augenschutz benutzen.

  • Schutzhandschuhe benutzen.

  • Arbeitskleidung benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

3.1.2.4.2
Abbeizen

Tabelle 17
Schutzmaßnahmen beim Abbeizen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
  • Abschleifen (Gefährdung durch Schleifstaub beachten)

  • Thermisches Entschichten (Gefährdung durch Rauche beachten)

Technische
  • Lokale Absaugung oder technische Lüftung verwenden.

  • Im explosionsgefährdeten Bereich Gebinde elektrostatisch erden.

Bei Brand- und Explosionsgefährdungen:
  • Entstehende Lösemitteldämpfe sind von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Explosionsschutz) fernzuhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden!

  • Arbeitsplatz abgrenzen.

  • Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen berücksichtigen.

Organisatorische
  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.

Persönliche
  • Augenschutz benutzen.

  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.

  • Schutzhandschuhe benutzen.

  • Arbeitskleidung benutzen.

  • Atemschutz: Empfohlen A2-Maske Bei Spritzverfahren A2-P2 benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

3.1.2.5 Spachteln

Tabelle 18
Schutzmaßnahmen beim Spachteln

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Substitution
Wenn möglich, Produkte mit geringerer Gefährdung verwenden.
Beispiele:
  • Wasserbasierte Produkte statt lösemittelhaltiger Produkte

  • Nichtentzündbare Produkte mit einem Flammpunkt > 60 °C

  • Nichtsensibilisierende Produkte

Technische
Keine
  • Bei unzureichender Lüftung, z. B. in engen Räumen: Absaugung oder technische Belüftung verwenden.

  • Bei größeren Mengen von Mehrkomponentenspachteln automatische Mischanlagen verwenden.

Organisatorische
  • Gute Belüftung an den Arbeitsplätzen (z. B. Fenster und Türen öffnen)

  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf einen Schichtbedarf beschränken.

Persönliche
  • Schutzhandschuhe, z. B. aus Nitrilkautschuk oder Butylkautschuk benutzen.