DGUV Information 209-013 - Anschläger

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Abschnitt 23 - 23. Verschleiß, Ablegereife sowie Kontrolle vor dem Gebrauch

Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.

Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige bewährte Praxis und entsprechen den Regeln der Technik.

Die BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2.8 Ziffer 3.15 gibt hierzu weitere Hinweise.

Unabhängig von der regelmäßig erforderlichen Prüfung der Anschlagmittel durch eine befähigte Person muss der Anschläger vor dem jeweiligen Gebrauch das Seil, die Kette oder das Hebeband kontrollieren und sich davon überzeugen, dass sein "Arbeitsmittel" in Ordnung ist. Durch Einwirkung äußerer Gewalt oder Überlastung seit der letzten regelmäßigen Prüfung können Anschlagmittel inzwischen so beschädigt worden sein, dass ihre Weiterverwendung zum Bruch und zum Absturz von Lasten führen kann (Bild 23-1).

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Bild 23-1: Der Kettenparallelhaken beansprucht die Kette weit stärker als Verkürzungsklauen. Durch Überlastung ist ein einzelnes Kettenglied gebrochen und nicht langgezogen. Deshalb genau hinsehen!

Die Kontrolle vor dem Gebrauch dient also dem persönlichen Schutz des Anschlägers.

Ablegereife von Anschlagmitteln

Die Ablegereife von Anschlagmitteln hängt von ihrem Zustand ab. Bei der Prüfung durch die befähigte Person und bei der Sichtkontrolle durch den Anschläger können Mängel erkannt werden.

Stahldrahtseile sind ablegereif bei

  • Bruch einer Litze,

  • Knicken (Bild 23-2),

  • Quetschungen (Bild 23-3),

  • Aufdoldungen,

  • Kinken/Klanken (Bild 23-4),

  • Rostschäden, z. B. Korrosionsnarben,

  • starker Überhitzung,

  • starker Abnutzung der Seilendverbindung, z. B. der Presshülse, des Spleißes,

  • heraustretender oder beschädigter Hanfseele,

  • Anzahl sichtbarer Drahtbrüche nach Angaben der DIN EN 13414 (Bilder 23-5 und 23-6).

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Bild 23-2: Knick

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Bild 23-3: Quetschung

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Bild 23-4: Kinke/Klanke und Eindrückung einer Litze. Der Seilverbund ist zerstört: Ablegen!

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Bild 23-5: Ablegereife von Drahtseilen

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Bild 23-6: Bei einem 14-mm-Litzenseil signalisieren sechs Drahtbrüche auf einer Länge von 6 × Seildurchmesser (d) = 84 mm die Ablegereife

Hanf- und Chemiefaserseile sind ablegereif bei

  • Bruch einer Litze (Bild 23-7),

  • mechanischen Beschädigungen,

  • starkem Verschleiß oder Auflockerungen (Bild 23-8),

  • Einfluss von Feuchtigkeit oder aggressiven Medien, z. B. durch Säuren, Laugen,

  • Garnbrüchen in größerer Zahl - mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl,

  • Verbrennen, Verschmoren oder Verspröden durch Hitzeeinstrahlung (Bild 23-9),

  • Lockerung der Spleiße.

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Bild 23-7: Zerstörung einer Litze

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Bild 23-8: Durch Klanke zerstörter Litzenverbund

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Bild 23-9: Wärmeeinfluss hat eine Litze zerstört

Ketten sind ablegereif bei

  • mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung oder Rissbildung,

  • Deformation durch Verbiegen, Verdrehen oder Eindrücken (Bild 23-10),

  • Dehnung durch Überlastung: Wenn die ganze Kette oder ein einzelnes Glied um 5 % oder mehr gelängt ist (Bilder 23-11 bis 23-13),

  • Verschleiß: Abnahme der Gliedstärke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 %.

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Bild 23-10: Kette mit verbogenem und eingekerbtem Kettenglied

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Bild 23-11: Durch Überlastung steif gezogene Kette

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Bild 23-12: Die Kette ist ablegereif, wenn ein oder mehrere Glieder außen um je 3 % gelängt sind. Dies entspricht einer inneren Längung von 5 %

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Bild 23-13: Kette ist ablegereif, wenn die mittlere Glieddicke dm an einer Stelle um 10 % oder mehr abgenommen hat;
dm = (d1 + d2) / 2 > 0,9 d

Hebebänder sind ablegereif bei

  • Garnbrüchen bzw. Garneinschnitten im Gewebe von mehr als 10 % des Gesamtquerschnittes (Bild 23-14),

  • Beschädigung der tragenden Nähte,

  • Verformung durch Wärmeeinfluss, z. B. durch Strahlung, Reibung, Berührung,

  • Einfluss aggressiver Stoffe, wie Säuren, Laugen, Lösemittel.

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Bild 23-14: Durch scharfkantige Last eingeschnittenes Hebeband

Hebebänder aus Chemiefasern müssen licht- und wärmestabilisiert sein. Diese Forderung der DIN EN 1492 T1 ist Stand der Technik, sodass eine Vorschrift über das Ablegen aufgrund der Alterung nicht mehr in DIN EN 1492-1 "Hebebänder aus Chemiefasern" aufgenommen ist.

Eisen- und Metallbetrieben wird wegen des inneren Abriebs jedoch empfohlen, Hebebänder und Rundschlingen spätestens sechs Jahre nach dem auf dem Etikett angegebenen Herstelldatum abzulegen.

Bei üblicher Benutzung ist ein Hebeband jedoch viel früher verschlissen und damit ablegereif.

Hebebänder, die selten oder nie benutzt werden, z. B. für Großreparaturen oder Bergungseinsätze, können auch ohne Zeitbegrenzung einsatzbereit gehalten werden.

Rundschlingen sind ablegereif bei

  • Verformung durch Wärmeeinfluss (Bilder 23-16 und 23-17), z. B. durch Strahlung, Reibung, Berührung,

  • Ummantelung und sichtbarer Beschädigung der Einlage (Bilder 23-15 und 23-18 bis 23-19),

  • Insbesondere Rundschlingen sind vor jedem Hub auf Anschnitte in Augenschein zu nehmen. Morgens neue Rundschlingen haben bereits nachmittags zum Unfall geführt!

  • Einfluss aggressiver Stoffe, wie Säuren, Laugen, Lösemittel.

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Bild 23-15: Durch Schnitte beschädigte Ummantelung und Einlage einer Rundschlinge

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Bild 23-16: Durch Wärmeeinfluss zerstörte Ummantelung

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Bild 23-17: Verformung durch Wärme

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Bild 23-18: Aufgeriebene Schutzhülle. Da auch die Einlage zerstört ist, ist keine Reparatur möglich

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Bild 23-19: Die Einlage einer Rundschlinge besteht meist aus einer einzelnen Kardeele, die mindestens 11-mal umläuft. Wird diese nur einmal durchschnitten, ist der innere Verbund der Rundschlinge durch Reibung nicht mehr gegeben!

Zubehörteile, wie Haken, Ösen und Beschlagteile an Seilen, Ketten und Hebebändern sind ablegereif bei

  • mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung, Rissbildung,

  • Deformation durch Verbiegen, Verdrehen oder Eindrücken (Bilder 23-20 und 23-21).

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Bild 23-20: Die unteren drei Haken sind mehr als 10 % geöffnet und damit ablegereif. 10 % sind nicht viel! Aber trotzdem gefährlich!

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Bild 23-21: Der am gereckten Strang tiefer hängende Haken zeigt, dass der ganze Kettenstrang ausgetauscht werden muss. Die Maulöffnung ist um 10 % erweitert, die Klappe schließt nicht mehr

Bolzen

in Kettenverbindungsgliedern und Gabelkopfverbindungen (siehe Bild 16-1 auf Seite 27) sind ebenso zu beurteilen. Spätestens nach drei Jahren sollten sie ausgetauscht werden.