DGUV Information 209-012 - Kranführer

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Transportarbeiten mit einem oder mehreren Anschlägern

Lastaufnahmemittel (z. B. Traversen, Klemmen, Paletten, Kübel) und Anschlagmittel (z. B. Seile, Ketten, Hebebänder) können die Last nicht selbsttätig aufnehmen.

Beim Einsatz derartiger Lastaufnahmeeinrichtungen bedarf es der Mithilfe eines oder mehrerer Anschläger.

In diesen Fällen bildet der Kranführer mit dem oder den Anschlägern ein Team. Einer allein kann ohne den anderen die gestellte Transportaufgabe nicht lösen.

  • Bei dieser Arbeitsweise darf der Kranführer nur mit Einverständnis des Anschlägers Lasten bewegen.

Um eine einwandfreie Verständigung zwischen Kranführer und Anschläger sicherzustellen und Missverständnisse auszuschließen, müssen vor dem Transportvorgang Zeichen vereinbart werden.

Am gebräuchlichsten sind Handzeichen gemäß DIN 33409 (Bilder 5-11 bis 5-13).

Zeichen
BenennungBedeutungErklärungBildvereinfachte Darstellung
AchtungHinweis auf nachfolgende HandzeichenArm gestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche hochhalten
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HaltBeenden eines BewegungsablaufesBeide Arme seitwärts ausstrecken
Anmerkung:
Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden
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Halt - GefahrSchnellstmögliches Beenden eines BewegungsablaufesBeide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken und abwechselnd anwinkeln und strecken
Anmerkung:
Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden
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LangsamVerzögern und langsames Fortsetzen eines BewegungsablaufesBeide Arme mit nach unten gekehrten Handflächen waagerecht ausstrecken und leicht nach oben und unten bewegen
Anmerkung:
Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden
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OrtsbestimmungMarkieren eines Zielpunktes für eine BewegungMit beiden Händen auf Zielpunkt zeigen
Anmerkung:
Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden
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Angabe des Abstandes zum HaltepunktAnzeige einer Abstands VerringerungBeide Handflächen parallel dem Abstand entsprechend halten
Anmerkung:
Nach Erreichen des gewollten Abstandes ist das Handzeichen "Halt" zu geben
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Bild 5-11: Grundzeichen

Zeichen
BenennungBedeutungErklärungBildvereinfachte Darstellung
AufEinleiten einer senkrechten AufwärtsbewegungMit nach oben zeigender Hand mit dem Arm Kreisbewegungen ausführen
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AbEinleiten einer senkrechten AbwärtsbewegungMit nach unten zeigender Hand mit dem Arm Kreisbewegungen ausführen
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Langsam AufEinleiten einer langsamen AufwärtsbewegungUnterarm waagerecht mit nach oben gekehrter Handfläche leicht auf und ab bewegen
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Langsam AbEinleiten einer langsamen AbwärtsbewegungUnterarm waagerecht mit nach unten gekehrter Handfläche leicht auf und ab bewegen
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Bild 5-12: Zeichen für senkrechten Bewegungsablauf

Zeichen
BenennungBedeutungErklärungBildvereinfachte Darstellung
AbfahrenEinleiten oder Fortsetzen einer Fahrbewegung gemäß einem vorlaufenden RichtungssignalArm hochgestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche seitlich hin und her bewegen
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RichtungsangabeEinleiten einer Bewegung in eine bestimmte RichtungDen der Bewegungs richtung zugeordneten Arm anwinkeln und seitlich hin und her bewegen
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HerkommenEinleiten einer Bewegung in Richtung des EinweisersMit beiden Armen mit zum Körper gerichteten Handflächen heranwinken
Anmerkung:
Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden
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EntfernenEinleiten einer Bewegung vom Einweiser wegMit beiden Armen mit vom Körper weggerichteten Handflächen wegwinken
Anmerkung:
Im Bedarfsfall kann das Zeichen auch einarmig gegeben werden
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Bild 5-13: Zeichen für waagerechten Bewegungsablauf

Es können auch andere Signale, z. B. Lichtzeichen, akustische Signale, Sprechfunk, zwischen Anschläger und Kranführer vereinbart werden. Die Wahl der Zeichen hängt von den Umgebungsbedingungen und der Entfernung zwischen Kranführer und Anschläger ab. Wenn mehrere Anschläger am Anschlagvorgang beteiligt sind, wird zur Vermeidung von Missverständnissen vor Arbeitsaufnahme ein einziger Anschläger bestimmt, die Zeichen zu geben.

Dieser Anschläger wird dem Kranführer benannt. Nur auf dessen Zeichen darf der Kranführer reagieren. Nicht anheben, absenken oder fahren darf der Kranführer daher, wenn

  • missverständliche oder nicht vereinbarte Zeichen oder Signale gegeben werden,

  • mehrere Personen Zeichen geben (Bild 5-14),

  • offensichtlich keine Verständigung zwischen den Anschlägern erfolgt ist,

  • die Verständigung mit dem Anschläger abreißt, z. B. bei Verwendung von Sprechfunk, der durch große Bauteile abgeschirmt werden kann,

  • Anschläger oder andere Personen sich im Gefahrenbereich der Last befinden (Bild 5-15),

  • Hände noch im Gefahrenbereich bei zu führenden Anschlagmitteln sind (Bild 5-16),

  • ungeeignete Anschlagmittel verwendet werden (Bild 5-17),

  • die Last in der falschen Art angeschlagen ist (Bild 5-18) oder

  • sich Personen auf der Last oder dem Lastaufnahmemittel befinden; es sei denn, dass zugelassene Personenaufnahmemittel verwendet werden, Seilkontrolle auf Traversen mit festem Standplatz durchgeführt wird und Sicherungen gegen Absturz benutzt werden.

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Bild 5-14: Auf welches Zeichen soll der Kranführer reagieren? Heben oder Fahren?

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Bild 5-15: Beine der Anschläger befinden sich im Gefahrenbereich

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Bild 5-16: Wenn der Kranführer in dieser Situation anhebt, kann die Hand des Anschlägers gequetscht werden

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Bild 5-17: Die Reibung zwischen Last und Ketten ist so gering, dass die Ketten beim Anheben zusammenrutschen und die Last aus den Ketten fällt

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Bild 5-18: Derart lange Lasten dürfen nicht an nur einer Kette - selbst im Schnürgang - angehängt werden