DGUV Information 209-012 - Kranführer

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Transportarbeit ohne Anschläger

Für viele Transportarbeiten stehen Lastaufnahmemittel zur Verfügung, welche die Last ohne Hilfe eines Anschlägers aufnehmen, beispielsweise C-Haken, Magnete, Greifer, Vakuumheber, Zangen.

Der Einsatz dieser Lastaufnahmemittel macht den Aufenthalt von Menschen im Gefahrenbereich von Lasten nicht erforderlich.

Solche Lastaufnahmemittel können die Last kraftschlüssig oder formschlüssig aufnehmen (Bild 5-2 + 5-8).

Bei Transportarbeiten mit Lastaufnahmemitteln, bei denen ein Anschläger zur Last aufnahme nicht benötigt wird, arbeitet de Kranführer alleine und selbstständig.

Von seiner Aufmerksamkeit und Umsicht und seinem Verantwortungsbewusstsein für Personen und Material wird die Sicherheit der Transportarbeit bestimmt.

Der Kranführer muss die Last, gleichgültig ob sie kraft- oder formschlüssig angeschlagen ist, während des gesamten Transportvorganges und bei Leerfahrt die Lastaufnahmeeinrichtung im Auge behalten. Ist ihm dies nicht möglich, darf er den Kran nur auf Zeichen eines Einweisers steuern (Bild 5-1).

Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich behalten, um jederzeit korrigierend eingreifen zu können. Dies bedeutet, dass er die Steuereinrichtung zwar loslassen, sich aber nicht von ihr entfernen darf. Ausgenommen hiervon sind lediglich Abschleppkrane und programmgesteuerte Krane.

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Bild 5-1: Kann der Kranführer die Last oder bei Leerfahrt die Lastaufnahmeeinrichtung nicht einsehen, darf er den Kran nur auf Zeichen eines Einweisers steuern

Kraftschlüssige Lastaufnahme

Kraftschlüssig ist eine Last angeschlagen, wenn Kräfte ständig wirken müssen, um die Last z. B. mit Magneten, mit Vakuumhebern oder mit Reibkräften (Klemmen oder Zangen) festzuhalten (Bild 5-2). Sobald der Kraftfluss unterbrochen ist, stürzt die Last ab.

Magnete und Saugheber (Bilder 5-3 und 5-4) haben zwar den Vorteil, dass sie eine Last selbsttätig aufnehmen können, aber auch den großen Nachteil, dass bei Ausfall der Energie die Last nicht mehr gehalten wird.

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Bild 5-2: Prinzip der kraftschlüssigen Lastaufnahme

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Bild 5-3: Traverse mit Magneten beim Transport von magnetisierbaren Rohren

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Bild 5-4: Traverse mit Saugtellern nimmt nicht magnetisierbare Blechtafel auf

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Bild 5-5: Coil wird in der Coilzange nur durch Reibkräfte gehalten

Bei Klemmen und Zangen (Bild 5-5) ist die Haltekraft auch abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit der Last. Ein grobes Walzblech wird sicherlich besser gehalten als eine polierte oder gefettete Blechtafel

Kraftschlüssig angeschlagene Lasten dürfen nicht ohne zusätzliche Sicherung über Personen hinweg befördert werden. Der Einsatz von Stützbatterien ist keine zusätzliche Sicherung. Als zusätzliche Sicherung können mechanische Einrichtungen, welche die Last beim Versagen der kraftschlüssigen Lastaufnahme vor Absturz bewahren, z.B. ein Netz, ein Korb oder eine Unterfangung des Lastweges, zur Anwendung kommen.

Der Gefahrenbereich unter kraftschlüssig aufgenommenen Lasten ist nicht nur der Bereich unmittelbar unter der Last. Er kann sich vielmehr je nach Art der Last, Form der Last und Kranfahrgeschwindigkeit auf einen größeren Raum unter dem Kran erstrecken. Man kann sich leicht vorstellen, dass bei schneller Kranfahrt sich lösende Lasten schräg nach unten fallen oder plattenförmige Lasten sogar "segeln".

Der Kranführer muss also darauf achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Gegebenenfalls muss er Warnsignale geben oder sogar den Transport unterbrechen. Er darf erst weiterfahren, nachdem sich alle Personen aus diesem Bereich entfernt haben (Bild 5-6).

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Bild 5-6: Der Kranführer steuert den Kran aus sicherer Entfernung zur Last, die nur durch Magnetkräfte gehalten wird

Bei flurgesteuerten Kranen kann auch der Kranführer selbst gefährdet sein, wenn er durch die Anbringung der Steuertafel gezwungen ist, sich in der Nähe der Last aufzuhalten (Bild 5-7).

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Bild 5-7: Der Kranführer ist stark gefährdet, wenn er sich in unmittelbarer Nähe von Lasten aufhält, die nur kraftschlüssig - in diesem Fall mit einer Blechklemme - gehalten werden

Eine frei verfahrbare Steuertafel oder eine kabellose Steuerung ermöglichen es dem Kranführer, seinen Kran aus sicherer Entfernung zur Last zu steuern. Wenn großformatige Lasten von mehreren Magneten oder Saugnäpfen gehalten werden, muss nach dem Absetzen der Last und Ausschalten der Haltekraft darauf geachtet werden, dass sich alle Magnete oder Saugnäpfe gelöst haben. Sonst besteht die Gefahr, dass beim Wegfahren des Kranes die Last unkontrolliert mitgerissen wird.

Bei Umsetzarbeiten oder Transportvorgängen, die ein Führen der Last von Hand erfordern, sollte die Last nur gerade bodenfrei, höchstens jedoch in Handhöhe bewegt werden.

In allen anderen Fällen ist die Last so hoch anzuheben, dass sie in ausreichendem Abstand über Hindernisse hinweg oder um im Weg befindliche Hindernisse herumgefahren werden kann.

Formschlüssige Lastaufnahme

Im Gegensatz zur kraftschlüssigen Lastaufnahme wird bei der formschlüssigen Lastaufnahme (Bild 5-8) eine Verbindung aufgrund der Form hergestellt. Eine formschlüssige Lastaufnahme ist gegeben, wenn z. B. Seile, Ketten oder Hebebänder die Last umschließen, ein C-Haken in das Coilauge greift, ein Paketgreifer die Last umfasst, Lasthaken in Aufhängeösen eingreifen (Bilder 5-9 + 5-10). Die Last stürzt bei Energieausfall nicht ab.

Bei der formschlüssigen Lastaufnahme muss der Kranführer sich vor dem Transportvorgang vergewissern, dass der Formschluss auch sichergestellt ist (Greifer geschlossen, C-Haken vollständig in der Aufnahme, Hakenmaulsicherung geschlossen usw.).

Obwohl in derartigen Fällen die Verbindung der Last mit dem Lastaufnahmemittel unabhängig vom Kraftfluss besteht, soll der Kranführer Lasten nicht unnötig über Personen hinweg befördern.

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Bild 5-8: Prinzip der formschlüssigen Lastaufnahme

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Bild 5-9: Aufnahme des Coil im Coilauge durch C-Haken

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Bild 5-10: Motorisch angetriebene Zange