DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Muster eines Nachweises zur Einhaltung der höchtzulässigen Transportmengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6. ADR (1000-Punkte-Regel)

Firma/Absender(in):Kfz-Kennzeichen:
Empfänger(in)/Baustelle:
UN-Nr.Gefahrgut/GefahrstoffAnzahl der VerpackungenFassungsraum je Verpackung in Litern/ in kgSummeFaktorPunkte
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Gesamtpunktzahl:

□ Gesamtpunktzahl <=1000 = Beförderung kleiner Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR

□ Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) ADR im Rahmen der Haupttätigkeit

(□ Gesamtpunktzahl > 1000 = Gefahrgutbeförderung (z. B. Warntafeln, ADR-Bescheinigung...))

Datum, Fahrer(in):

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