DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

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Gasschweißen
(DGUV Information 209-011)

Information

(bisher BGI 554)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort1
Anwendungsbereich2
Eigenschaften von Gasen3
Sauerstoff3.1
Brenngase3.2
Acetylen3.2.1
Flüssiggas3.2.2
Erdgas3.2.3
Wasserstoff3.2.4
Umgang mit Geräten und Einrichtungen4
Umgang mit Druckgasflaschen4.1
Kennzeichnung von Druckgasflaschen4.1.1
Inhalt der Druckgasflaschen4.1.2
Handhabung und Lagerung von Druckgasflaschen4.1.3
Befördern von Druckgasflaschen4.1.4
Aufstellen von Druckgasflaschen4.1.5
Umfüllen von Druckgasflaschen4.1.6
Flaschenbatterien4.1.7
Verdampferanlagen4.1.8
Umgang mit Druckreglern4.2
Umgang mit Gasschläuchen4.3
Umgang mit Brennern4.4
Umgang mit Sicherheitseinrichtungen4.5
Formieren4.6
Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe5
Gase und Rauche5.1
Lufttechnische Maßnahmen5.2
Persönliche Schutzausrüstung6
Schutzkleidung6.1
Atemschutz6.2
Haut- und Augenschutz vor künstlicher optischer Strahlung6.3
Lärm und Gehörschutz6.4
Sonstige Schutzausrüstungen6.5
Schweißtechnische Arbeiten mit besonderen Gefahren7
Arbeiten in engen Räumen7.1
Gefahren7.1.1
Schutzmaßnahmen7.1.2
Arbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr7.2
Charakteristik und Ausdehnung der Bereiche7.2.1
Bereiche mit Brandgefahr7.2.2
Bereiche mit Explosionsgefahr7.2.3
Schweißarbeiten an oder in Behältern mit gefährlichem Inhalt7.3
Unterwasserschweiß- und -schneidarbeiten7.4
Arbeiten in Druckluft7.5
Arbeitsmedizinische Vorsorge8
Vorschriften und Regeln9
Anlagen10
Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten10.1
Muster eines Nachweises zur Einhaltung der höchtzulässigen Transportmengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6. ADR (1000-Punkte-Regel)10.2
Beförderungsbeispiel10.3
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