DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Umgang mit Gasschläuchen

Bei stationärem Betrieb und hohem Bedarf an Gasen für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren erfolgt die Gasversorgung vorwiegend über fest verlegte Rohrleitungen. Von der Entnahmestelle der Versorgungsanlagen zum Verbrauchsgerät sowie im handwerklichen Bereich, mit häufig wechselnden Verbrauchsplätzen und -mengen, werden vorwiegend Schlauchleitungen eingesetzt. Es werden dabei besondere Anforderungen an die Schläuche, Schlauchkupplungen, Schlauchanschlüsse und deren Verbindungen gestellt.

Die technischen Anforderungen an die Beschaffenheit und Gestaltung sind in Normen festgelegt. Es ist besonders darauf zu achten, dass Schläuche der richtigen Druckstufen eingesetzt werden.

Gummischläuche zum Schweißen, Schneiden und für verwandte Verfahren werden entsprechend ihrer Eignung für die einzelnen Gase farblich gekennzeichnet.

Diese Eignung ist mit in Normen festgelegten Prüfungen durch den Hersteller nachzuweisen. Für die einzelnen Gasarten werden auch unterschiedliche Prüfungen erforderlich. Die Kennzeichnungsfarbe garantiert dann die Eignung für die jeweilige Gasart.

Tabelle 2
DIN EN ISO 3821 gibt folgende Kennzeichnungsfarben für Gummischläuche für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren vor:

GasartKennfarbe und Kennzeichnung der Außenschicht
Acetylen und andere Brenngase a (außer LPG, MPS, Erdgas, Methan) rot
Sauerstoffblau
Druckluft, Stickstoff, Argon, CO2schwarz
LPG, MPS, Erdgas, Methanorange
alle Brenngase (in dieser Tabelle), außer mit Flussmittel versetzte Brenngaserot/orange
mit Flussmittel versetzte Brenngaserot-FLUX

Allein damit ist aber keine ausreichende Sicherheit gewährleistet. Betriebliche Einsatzbedingungen müssen in jedem Fall berücksichtigt werden.

Es bleibt dabei oberstes Gebot, die Dichtheit der Schläuche und der Anschlussstellen zu erhalten, um Unfälle durch ausströmendes Gas zu vermeiden.

Dabei muss Folgendes besonders beachtet werden:

  1. 1.

    Sicherung gegen Abgleiten

    Es ist auf fachgerechte Verbindung zwischen Schlauch und Anschlussstück zu achten. Dabei dürfen nur genormte Durchmesser-Kombinationen von Schlauchinnendurchmesser und Anschlussstück eingesetzt werden.

    Unlösbare, nach DIN EN 1256 gefertigte und damit geprüfte, Schlaucheinbindungen sind zu bevorzugen.

    Für Reparaturen sind aber auch Schlauchschellen oder Klemmen zulässig, die nach dem Schlauchaußendurchmesser ausgewählt werden. Beschädigungen des Schlauchs durch falsche Platzierung der Befestigung oder zu starkes Quetschen des Schlauchs müssen dabei sicher ausgeschlossen werden.

    Die Dichtheit des Anschlusses ist zum Beispiel durch Abpinseln mit Schaum bildenden Mitteln nachzuweisen. Zu beachten ist, dass die Schlaucheinbindung auch Zug- und Biegekräfte übertragen muss. Die in DIN EN 1256 dafür vorgegebenen Werte sollten erreicht werden.

    Verbindungen mit Draht sind völlig ungeeignet.

  2. 2.

    Schutz gegen äußere Einwirkungen

    Besonders bei Bauarbeiten ist mit mechanischen Beschädigungen, Verunreinigungen durch Öl oder Fett oder gar thermischen Einwirkungen zu rechnen. Biegebeanspruchung, Wärmestrahlung, aber auch UV-Strahlung können zur Versprödung der Schlauchhülle führen. Damit sind Festigkeit und Dichtheit des Schlauchs nicht mehr gewährleistet.

    Gegen mechanische Beschädigungen sind die Schläuche zum Beispiel zu schützen durch:

    • Schutzmaßnahmen an scharfen Kanten,

    • druckfeste Überdeckung auf Verkehrswegen,

    • zweckmäßige Verlegung und Führung der Schläuche.

  3. 3.

    Austausch schadhafter Schläuche

    Besonders die Biegebeanspruchung am Flaschenanschluss und, vielmehr noch, am Brenner sorgt dafür, dass Schläuche über Gebühr beansprucht werden und häufig Beschädigungen aufweisen.

    Schadhafte Schläuche sind nachzusetzen, sachgemäß auszubessern (Einsatz geeigneter Schlauchkupplungen) oder zu ersetzen; ein Ausbessern mit Isolierband ist kein sachgemäßes Ausbessern.

    Vor allem ist auf richtigen Sitz der Schlauchklemme zu achten, damit keine Beschädigung einzelner Schichten des Schlauchs auftritt.

  4. 4.

    Erstmaliges Anschließen

    Neue Schläuche sind vor erstmaligem Gebrauch gründlich mit vorzugsweise inerten Gasen auszuspülen. Damit sollen Verunreinigungen in den Schläuchen beseitigt werden. Vor Zünden des Brenners müssen die Schläuche ausreichend mit den entsprechenden Betriebsgasen gespült werden. Das gilt sowohl für neue Schläuche als auch für Schläuche, die zum Beispiel auf Baustellen an Einzelflaschen neu angeschlossen werden. Damit wird verhindert, dass sich im Schlauch noch rückzündfähiges Brenngas-Luft- oder Brenngas-Sauerstoff-Gemisch befindet.

    Die tägliche Sichtkontrolle ist das wichtigste Mittel zur Einhaltung dieser Forderungen, umso mehr, wenn es sich um Arbeitsbereiche ohne ausreichende Lüftung handelt, oder die Schläuche nicht im unmittelbaren Sichtbereich verlegt sind.

    Die Unternehmerin oder der Unternehmer sind gut beraten, wenn sie durch Unterweisungen oder Anweisungen derartige Kontrollmaßnahmen zum Bestandteil der täglichen Arbeitsaufgaben werden lassen.

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Abb. 7 Saugprobe an einem Injektorbrenner

Der Hersteller ist bei Verwendung von Wasserstoff zur Eignung der Schläuche zu befragen.