Abschnitt 4 - 4 Betreiben von Schweißgeräten (Maßnahmen, Handhabung)
Personen, die Schweißeinrichtungen betreiben, sind verantwortlich für:
einwandfreie Installation
sichere Benutzung
betriebssicheren Zustand
Personen, die Schweißeinrichtungen betreiben, sind verantwortlich für:
einwandfreie Installation
sichere Benutzung
betriebssicheren Zustand