DGUV Information 209-009 - Galvaniseure

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Abschnitt 2.1 - 2 Anforderungen an Anlagen und Arbeitsstätten
2.1 Allgemein

Für Galvanik- und Anodisieranlagen gelten die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie [16] und der DIN EN 17059 "Galvanik- und Anodisieranlagen - Sicherheitsanforderungen" [17] (Neumaschinen). Für das Betreiben der Anlagen sind die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes [18] in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung [19] und der Gefahrstoffverordnung [1] zu berücksichtigen. Anforderungen an die Betriebsstätte werden in der Arbeitsstättenverordnung [20] genannt (Abb. 2.1). Konkretisierungen enthalten die zugehörigen technischen Regeln.

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Abb. 2.1
Abgesicherter Zugang zum Galvanikbereich (Galvanoautomat)

In der Galvanotechnik stellen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle Schwerpunkte dar. Fußbodenausführung und -beschaffenheit sind in Galvanikbetrieben besonders zu beachten (Abb. 2.2).

Stolperunfälle sind im Galvanikbereich zusätzlich gefährlich, weil es vorkommt, dass beim Haltsuchen in die ätzende oder heiße Prozessflüssigkeit gegriffen wird oder von Hand transportierte

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Abb. 2.2
Rutschfeste Treppe

Prozessflüssigkeiten verschüttet werden. Stolperstellen, zum Beispiel Löcher oder andere Unebenheiten, die im Laufe des Betriebs entstehen, müssen gemeldet und beseitigt werden.

Verschüttete Chemikalien müssen sicher aufgenommen und der Abwasserbehandlung und/oder der Verwertung/Entsorgung ordnungsgemäß zugeführt werden. Oxidierend wirkende Flüssigkeiten wie Salpetersäure dürfen dabei nicht mit brennbaren Stoffen (z. B. Holzspäne, Baumwolllappen) aufgenommen und nicht mit brennbaren Flüssigkeiten gemischt werden. Geeignet sind zum Beispiel Granulatbindemittel.

Fußböden sind trocken zu halten, damit die Rutschgefahr verringert wird.

Laufroste als Belag von Fußböden oder Arbeitsbühnen können aus Holz, Kunststoff, Stahl oder Leichtmetall ausgeführt sein (siehe DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen mit Rutschgefahr" [21] und DGUV Information 208-007 "Roste - Auswahl und Betrieb" [22]). Holzroste brechen jedoch leicht an den Schwachstellen (Astlöcher u. Ä.).

Holzroste dürfen im Bereich von salpetersauren Prozessflüssigkeiten aufgrund der Bildung nitroser Gase nicht verwendet werden (besondere Gefahr bei Neuansatz und Pflege der Prozessflüssigkeit).

Bei allen Laufrosten ist darauf zu achten, dass sie keine Stolperstellen bilden und gegen Verrutschen und Kippen gesichert sind. Nach jeder Reparatur, bei der auch nur ein Gitterfeld geöffnet wurde, und nach jedem Umbau sind die wieder verlegten Laufroste kritisch auf ihre Befestigung zu prüfen (Abb. 2.3).

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Abb. 2.3
Sicher befestigte Bodenroste

Eine gute Beleuchtung ist nicht nur für die Fertigungsqualität, sondern auch für die Arbeitssicherheit wichtig. Leider wird manchmal aus Bequemlichkeit oder falscher Sparsamkeit die vorhandene Beleuchtungsanlage nicht benutzt. Die Beleuchtungsstärke soll nach der ASR 3-4 "Beleuchtung" [23] und nach DIN EN 12464-1 "Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen" [24] beim Galvanisieren mindestens 300 Lux betragen, bei Kontrollarbeitsplätzen 750 Lux. Diese Werte können durch einfache Messgeräte - Luxmeter - überprüft werden. Defekte Lampen sind zu ersetzen und verschmutzte Lampen müssen gereinigt werden.