DGUV Information 209-009 - Galvaniseure

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Abschnitt 9 - 9 Instandhaltung

Bei der Instandhaltung (Inspektion - Wartung - Instandsetzung) von Anlagen und Einrichtungen der Galvanotechnik ist es wiederholt zu Unfällen gekommen, zum Beispiel:

  • Abstürze aus größeren Höhen

  • Stürze in ätzende oder heiße Prozessbehälter

  • Quetschungen an Galvanoautomaten durch Transporteinrichtungen

  • Einwirkung gefährlicher Gase und Dämpfe oder Sauerstoffmangel beim Arbeiten in Behältern

  • Verätzungen durch austretende Gefahrstoffe beim Demontieren von Rohrleitungen, die noch Säuren oder Laugen enthielten

Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Unfalls ist besonders groß, wenn die Instandhaltungsarbeiten von Beschäftigten von Fremdfirmen ausgeführt werden.

Eigene Beschäftigte und Beschäftigte von Fremdfirmen sind bei Instandhaltungsarbeiten besonders sorgfältig einzuweisen und zu unterweisen. Fremdfirmen sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung in die besonderen Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen in der Galvanik einzuweisen.

Maßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten sind beispielsweise:

  • Absturzsicherungen (Bühnen, Podeste) oder feste Abdeckungen der Prozessbehälter (stabile Deckel, Holzbohlen, o. Ä.) benutzen, auch, wenn nur kurzfristig über Prozessbehältern gearbeitet wird.

  • Bereitstellung von sicheren Überstiegen/Leitern beim Einstieg in Behälter. Diese sind gegen Abrutschen zu sichern.

  • Rohrleitungen drucklos machen, entleeren, spülen, ggf. abkühlen lassen; auf Flüssigkeitssäcke und Restdrücke achten. Fließrichtung der Medien beachten.

  • Besteht die Gefahr des Abstürzens (Herabfallen) von Gegenständen, z. B. Hubtraversen, Gestellen, Werkstücken, ist entweder das Abstürzen der Gegenstände durch entsprechende Sicherungen zu verhindern oder der Bereich darunter abzusperren.

  • Rohranschlüsse absperren und Absperrorgane gegen irrtümliches Öffnen sichern.

  • Pumpen gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten sichern (Reparaturschalter).

  • Beim Lösen festsitzender Armaturen (Schieber usw.), Verschraubungen und Flansche sind die Rohrleitungen - soweit möglich - zu entleeren. Beim Öffnen ist darauf zu achten, dass Restmengen an Flüssigkeiten vorhanden sein können. Die Restmengen können am Arbeitsplatz selbst oder in andere Anlagenbereiche ablaufen. Entsprechend sind Auffangwannen oder Bindemittel so zu platzieren, dass die Flüssigkeit aufgefangen wird.

  • Festgelegte Wartungszyklen beachten, Verschleißteile rechtzeitig austauschen.

  • Betriebsanweisung für die durchzuführenden Arbeiten einhalten (z. B. Inspektionen am Prozessbehälter, Wartung von Anlageteilen, Arbeiten an den elektrischen Einrichtungen, Arbeiten in engen Räumen, Arbeiten über/in den Prozessbehältern).

  • Persönliche Schutzausrüstungen auf ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren und benutzen.

  • Hautschutzplan einhalten.

  • Nur mit Auftrag (ggf. in schriftlicher Form) und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen in Prozessbehältern, Gruben, Auffangwannen arbeiten.

  • Alleinarbeiten vermeiden, ggf. Sicherungsposten einsetzen.

  • Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten nur ausführen, wenn die Anlagen und Einrichtungen ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sind.

  • Inbetriebnahme nach Instandhaltungsarbeiten erst, nachdem die zuständigen Vorgesetzten den Betrieb freigegeben haben. Vorher müssen sie sich davon überzeugen, dass die Arbeiten beendet sind, der betriebssichere Zustand wiederhergestellt ist und alle Beteiligten die Gefahrenbereiche verlassen haben.

  • Nach Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten müssen Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber oder ihre Beauftragten die Wiederaufnahme des Betriebs ausdrücklich freigeben.

  • Die persönlichen Schutzausrüstungen sind bei den jeweiligen Arbeiten gemäß der aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Betriebsanweisung zu benutzen.

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Abb. 9.1
Wiederkehrende Instandhaltung am Nasswäscher einer Abluftanlage