DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 16 - 16 Distanzierende berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) | Horizontale Lichtvorhänge (LV) | Aktive optoelektronische Schutzeinrichtungen (AOPD) an Gesenkbiegepressen

Distanzierende BWS sind so angebracht, dass das Schutzfeld unterhalb des Pressentischs oder unterhalb der vorderen Auflagen verläuft - in der Regel waagerecht oder annähernd waagerecht, so dass die Presse nur schließen/fahren kann, wenn sich Personen in einem durch die BWS vorgegebenen Abstand von den Gefahrstellen des Pressenwerkzeuges aufhalten.

ccc_1517_as_45.jpg

Abb. 32
Anbau von distanzierenden BWS

Distanzierende BWS

(i. V. m. einem Fußschalter pro Bedienperson!)

ccc_1517_as_32.jpgsind an funktional sicheren und an funktional unsicheren Pressen einsetzbar
ccc_1517_as_32.jpghaben fangende Wirkung
ccc_1517_as_31.jpgschützen weitere Personen außer den beim Einrichten berücksichtigten Bedienpersonen (bis "gemutet" wird)
ccc_1517_as_32.jpgsichern den Werkzeugeinbauraum je nach Ausführung bzw. Einbauort zulässigerweise auch von den Nicht-Bedienseiten ab

(Legende: ccc_1517_as_32.jpg Ist nicht erfüllt ccc_1517_as_31.jpg Ist erfüllt).

Der Sicherheitsabstand distanzierender BWS muss mindestens

S = 1000 mm + Zuschlag

betragen.

Tabelle 9
Zuschlag

FallZuschlag mm
Nachlaufzeit ≤ 200 ms0
Nachlaufzeit > 200 ms20 mm/zusätzliche 10 ms

Bei alten Gesenkbiegepressen ohne "CE" muss der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand distanzierender BWS keinen Zuschlag beinhalten.

Für die Ausführung von distanzierenden BWS gilt die DIN EN IEC 61496-1/-2.

Distanzierende BWS als Sicherheitssystem für die Bedienperson müssen dem DIN EN IEC 61496 Typ 4 entsprechen, das heißt, ihre Schutzwirkung muss selbst bei Auftreten von mehreren Fehlern erhalten bleiben. Wenn die erforderliche Risikoreduzierung weniger groß ist, sind distanzierende BWS nach DIN EN IEC 61496 Typ 2 ausreichend, deren Schutzwirkung im Fehlerfall zwischen Tests beeinträchtigt sein kann.

Anstelle von distanzierenden BWS wurden in der Vergangenheit vereinzelt Laserscanner/auf diffuse Reflexion reagierende optoelektronische Schutzeinrichtungen (AOPDDR) eingesetzt (als Bestandteil eines "Sicherheits-Duos" von vertikalem Lichtvorhang und Laserscanner).

Sichtprüfung von distanzierenden BWS:

  • Sind keine Beschädigungen/unzulässigen Veränderungen/Manipulationen erkennbar?

Sichtprüfung der Werkzeugbefestigung:

  • Sind das Ober- und Unterwerkzeug nach Angabe der Pressenherstellfirma befestigt?

Wirkungskontrolle:

  • Wird die Gesenkbiegepressen-Schließbewegung durch Einbringen des Prüfstabs in das Schutzfeld der distanzierenden BWS gestoppt oder umgesteuert?

  • Speziell bei Mehrpersonenbedienung und "gemuteter" distanzierender BWS: Lässt sich die Presse nur in Gang setzen, wenn alle Fußschalter gemeinsam betätigt werden (einer pro Bedienperson)?

Check der Pressen-Einstellungen:

  • Ist die Presskraft korrekt eingestellt (hydraulische Gesenkbiegepressen)?

  • Maschinenspezifisches

Ist die vorhandene Betriebsart "Fuß - schnell ab" (Ingangsetzen langhubiger und schneller Schließbewegungen über Fußschalter ohne Schutz durch LV/AOPD) NICHT eingestellt?
Die Betriebsart "Fuß - schnell ab" ist die "Nr. 1-Ursache" für Unfälle an alten Gesenkbiegepressen ohne "CE".
Ist der Wahlschalter (Abschließen!) oder das Betriebsarten-Auswahlsystem (Abschließen oder Passwort-Schützen!) dem allgemeinen Zugriff entzogen?
Bei Mängelfeststellungen darf die Maschine oder Anlage nicht für die Produktion freigegeben werden!