DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 17.5 - 17.5 Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege

Die Beschäftigten in der Fahrzeuginstandhaltung - allgemeiner Werkstattbereich, Karosserieabteilung, Lackiererei, Pflegebereich, Waschstraßen - gehen häufig mit Stoffen um, die zu Hautschädigungen führen können. Dazu gehören z. B. Motorenöle, Fette, Kraftstoffe, Kühlmittel, Lösemittel, Lacke, Harze, Kleber. Beim Umgang mit gebrauchtem Motorenöl kann aufgrund der Verschmutzungen auch die Gefahr von Hautkrebserkrankungen bestehen.

Um Hauterkrankungen trotz des Umgangs mit diesen Stoffen zu vermeiden, muss geprüft werden, ob sich der schädigende Stoff durch einen weniger oder gar nicht schädigenden Stoff ersetzen lässt. Ist das nicht möglich, muss der Hautkontakt mit dem schädigenden Stoff, z. B. durch Änderung des Arbeitsablaufs oder Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (z. B. Schutzhandschuhe), vermieden oder mindestens verringert werden.

Auch Hautschutzmittel gehören zum Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen.

Sie umfassen die drei Stufen:

  • spezieller Hautschutz

  • Hautreinigung

  • Hautpflege

Zur Vermeidung von Hauterkrankungen sind alle drei Stufen von gleicher Wichtigkeit.

Darüber hinaus ist

  • Hautschutz, abgestimmt auf die gefährdenden Stoffe,

  • Hautreinigung, abgestimmt auf Art und Grad der Verschmutzung,

  • regelmäßige Hautpflege, die die natürliche Regeneration der Haut unterstützt,

durchzuführen.

Um die richtige Auswahl geeigneter Produkte zu erleichtern, sind für typische Arbeitsbereiche oder Arbeitsstoffe vier Musterhautschutzpläne erstellt worden. Siehe auch DGUV Information 209-022 "Hautschutz in Metallbetrieben".

Die individuelle Hautverträglichkeit auf die genannten Produkte kann unterschiedlich sein, sodass eine Eigenerprobung sinnvoll erscheint.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen unter Beachtung der zu erwartenden Hautgefährdungen einen Hautschutzplan erstellen (Abbildung 17-9) und die Präparate zur Verfügung stellen.

Bei Beginn einer Hauterkrankung sollten die jeweils Betroffenen den Betriebsarzt, die Betriebsärztin oder ihre Hausärztin, ihren Hausarzt informieren, damit die Einleitung der notwendigen Heilmaßnahmen gewährleistet ist.

HautgefährdungHautschutzmittelHautreinigungsmittelHautpflegemittelSchutzhandschuhe
vor Arbeitsbeginn, auch nach Pausenvor Pausen und nach der Arbeitnach Arbeitsende, gegebenenfalls nach Hautreinigungsoweit nicht generell vorgesehen, Hinweise auf speziellen Einsatzbereich
Werkstatt
- Öl, Fett, Benzin Produktname
ProduktnameProduktnameProduktnameProduktname
WaschhalleProduktnameProduktnameProduktnameProduktname

Abb. 17-9
Tätigkeitsbezogener Hautschutzplan