DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 17.2 - 17.2 Gefahren durch gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe

Gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe treten in Kfz-Instandhaltungswerkstätten besonders durch Abgase von Verbrennungsmotoren auf.

Abgase von Verbrennungsmotoren enthalten in der Regel folgende Schadstoffe:

CO(Kohlenmonoxid)
NOX(Stickoxide)
SO2(Schwefeldioxid)
CnH2n+z(Kohlenwasserstoffe)

Partikel (Ruß)

Die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" regelt unter anderem, dass Abgase von Verbrennungsmotoren durch Erfasstwerden an der Entstehungsstelle gefahrlos ins Freie geführt werden müssen. Das gilt besonders beim Laufen von Motoren im Stand, z. B. bei:

  • Wartungsarbeiten, die bei laufendem Motor durchgeführt werden,

  • Abgasmessungen,

  • Brems- und Leistungsprüfungen auf Prüfständen.

Geeignet dazu sind getrennt von der Raumlüftung geführte Überflur- oder Unterfluranlagen (Abbildung 17-1), wenn sie:

  • ausreichend dimensioniert sind

  • regelmäßig geprüft und gewartet werden

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Abb. 17-1
Abgasabsaugung mit oberirdischer Anlage

Eine ausreichende Dimensionierung ist von diversen Randbedingungen abhängig, z. B. Anzahl der Ansaugöffnungen, Rohr- und Schlauchlängen, und sollte von Fachfirmen errechnet werden.

Bei der Abgasuntersuchung und auf Leistungsprüfständen fallen wegen der hohen Drehzahlen vermehrt Abgase an.

Die hier eingesetzten Lüftungsanlagen erfordern für das gesamte System Schlauch- und Rohrdurchmesser von mindestens

  • 100 mm bei Pkws

  • 200 mm bei Lkws

bei Absauggeschwindigkeiten von mindestens

  • 20 m/s

Die sich daraus ergebenden Abgasvolumenströme (ca. 600 m3/h bei Ottomotoren und ca. 2 300 m3/h bei Dieselmotoren) erfordern regelmäßig eine gesonderte Absauganlage.

Nur schwer zu erfassen sind die Abgase, die durch motorbetriebene Fahrzeugbewegungen innerhalb der Werkstatt entstehen. Messungen mehrerer Institute haben übereinstimmend ergeben, dass im Winterhalbjahr, wenn Fenster und Türen regelmäßig geschlossen sind, der Grenzwert für CO von zurzeit 30 ppm (ml/m3) in größeren Werkstätten (mehr als vier Reparaturplätze) häufig überschritten wird.

Die Darstellung eines Messprotokolls (Abbildung 17-2) macht deutlich, dass jede motorbetriebene Fahrzeugbewegung hohe Emissionsspitzen erzeugt, die nur langsam durch natürliche oder, falls vorhanden, technische Lüftung abgebaut werden.

Im vorliegenden Beispiel benötigte die Raumlüftung in den Zeiten, in denen keine motorkraftbetriebenen Fahrzeugbewegungen stattfanden, jeweils ca. 1 Stunde (zwischen 12 und 13 Uhr und zwischen 15 und 16 Uhr).

Kohlenmonoxid ist giftig und verringert durch die Bindung an den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin) den Sauerstofftransport im Blut. Darüber hinaus wird durch die Schadstoffe in den Abgasen der Sauerstoffanteil in der Atemluft reduziert. Deshalb sollten alle Möglichkeiten zur Reduzierung der CO-Emissionen ausgeschöpft werden, auch wenn der Grenzwert eingehalten wird. Dabei sollte eine Reduzierung der motorkraftbetriebenen Fahrzeugbewegungen an erster Stelle stehen.

Ohne Beachtung der eventuell vorhandenen technischen Lüftung sollten folgende CO-Minderungsmaßnahmen immer umgesetzt und Gewohnheit werden:

  • Fahrzeuge, deren Instandhaltung am folgenden Tag vorgesehen ist, am Ende der Arbeitszeit auf dem Reparaturplatz bereitstellen.

  • Werkstatt zum Ende der Arbeitszeit gründlich lüften.

  • Fahrzeugbewegungen innerhalb der Werkstatt auf ein Minimum reduzieren.

  • Möglichkeiten der freien Lüftung durch Tore bzw. Fenster nutzen.

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Abb. 17-2 CO-Tagesprofil einer Pkw-Instandhaltungswerkstatt

  • Nie auf das Anschließen des Abgasschlauches verzichten.

  • Verkehrswege freihalten, sodass der Rangieraufwand minimiert ist.

Besondere Gesundheitsgefahren werden bei Abgasen von Dieselmotoren gesehen. Dieselmotor-Emissionen sind krebserzeugende Gefahrstoffe.

Messerfahrungen zeigen, dass bereits wenige Motorläufe ohne Absaugung innerhalb eines geschlossenen Raumes genügen, um zu einer gesundheitlichen Belastung zu führen. Besondere Schutzmaßnahmen für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoren betrieben werden, sind in der TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" aufgeführt.

Technische Lüftungsanlagen sind zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Absaugleistung regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen. Regelmäßig bedeutet nach DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen", dass mindestens jährlich eine Prüfung durchgeführt werden muss, die in der Regel auch eine Funktionsmessung beinhaltet und deren Ergebnisse in ein Prüfbuch oder in einen Prüfbericht einzutragen sind.