DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 16 - 16 Anschlagmittel in Kfz-Werkstätten

Anschlagmittel in Kfz-Werkstätten werden im Wesentlichen beim Motorwechsel benötigt. Von den Automobilherstellern und Vertriebshäusern werden für die jeweiligen Fahrzeugtypen passende Ketten- oder Drahtseilgehänge oder Bänder geliefert bzw. angeboten. Allerdings ist darauf zu achten, dass sie den spezifischen Vorgaben entsprechen.

Im Hebezeugbetrieb dürfen nur Rundstahlketten verwendet werden, die kurzgliedrig sind, das heißt, dass die innere Länge dreimal Kettendicke nicht überschreiten darf. Langgliedrige Rundstahlketten sind nicht erlaubt.

Erlaubt ist das Zusammenbauen von geprüften Rundstahlketten mit geprüften Kettenzubehörteilen. Durch das Baukastensystem ergibt sich eine Fülle von Möglichkeiten, selbst ein Anschlagmittel für jeden einzelnen Fall zusammenzustellen.

Rundstahlketten dürfen nur benutzt werden, wenn ein Prüfzeugnis des Lieferanten vorliegt und die Ketten den entsprechenden Kettenstempel besitzen.

Rundstahlketten müssen entsprechend den festgelegten Fristen (BetrSichV) von einer befähigten Person geprüft und einer Rissprüfung unterzogen werden. Die Prüfung ist im Prüfbuch nachzuweisen.

Das Schweißen von Rundstahlketten ist ebenso wie das Flicken mit Schrauben unzulässig.

Rundstahlketten dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn:

  • die Kette insgesamt oder auch nur ein einzelnes Kettenglied um 5 % gelängt ist,

  • die Nenndicke an einer dieser Stellen um 10 % kleiner geworden ist.

An Drahtseilgehängen muss bei mehrsträngigen Gehängen die Tragfähigkeit in Abhängigkeit vom Neigungswinkel angegeben werden. Die Kennzeichnung kann auf einer runden Blechscheibe mit 70 mm Durchmesser erfolgen, die am Aufhängering angebracht wird.

Drahtseilgehänge müssen mindestens entsprechend den festgelegten Fristen (BetrSichV) von einer befähigten Person geprüft werden.

Das Führen eines Prüfnachweises wird empfohlen.

Drahtseile müssen abgelegt werden bei:

  • Bruch einer Litze

  • Aufdoldungen

  • Lockerung der äußeren Lage

  • Quetschungen

  • Knicken und Kinken (Klanken)

  • Korrosionsnarben

  • Beschädigungen oder starker Abnutzung der Seilendverbindungen

  • einer erheblichen Anzahl von Einzeldrahtbrüchen, z. B. sechs Einzeldrahtbrüche auf einer Länge von sechsmal Seildurchmesser