DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 5.9 - 5.9 Sicherer Ausbau von Kraftstoff-Filtern

Der in der Kraftstoffanlage befindliche Restdruck von bis zu mehreren bar und die bis zu 0,5 l Ottokraftstoff fassenden Filter von Einspritzanlagen ließen bisher einen "trockenen" Ausbau nicht zu. Es kam regelmäßig zum Benetzen der Hände, der Arme und der Kleidung der Beschäftigten in der Werkstatt und damit auch zum direkten Hautkontakt mit dem krebserzeugenden Benzol.

Nach längerer Entwicklungszeit werden auf dem Markt Geräte angeboten, mit denen ein völlig trockener Kraftstoff-Filterwechsel ermöglicht wird.

In §§ 7 und 11 der Gefahrstoffverordnung ist festgelegt, dass Verwendungsverfahren, soweit es zumutbar und nach dem Stand der Technik möglich ist, geändert werden müssen, wenn dadurch das Auftreten eines krebserzeugenden Gefahrstoffs verhindert werden kann. Durch die oben erwähnten Geräte ist der gefahrlose Filterwechsel zum Stand der Technik geworden.

Die Werkzeuganwendung wird als zumutbar angesehen, sodass sich aus der Gefahrstoffverordnung die Verpflichtung ergibt, derartige Werkzeuge zu benutzen. Darüber hinaus regelt die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" die Verwendung derartiger Werkzeuge.