DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Putzmaterial und Abfall

Öl und Fettbestandteile sind in gebrauchtem Putzmaterial auf eine große Oberfläche verteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Temperatur, Druck) können sie sich selbst entzünden.

Die Aufbewahrung und Wiederverwendung gebrauchten Putzmaterials fällt in den Geltungsbereich des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Die Aufbewahrung gebrauchten Putzmaterials erfolgt in nicht brennbaren geschlossenen Behältnissen.

Putzmaterialien sind ein großer Kostenfaktor, wenn sie nach Gebrauch entsorgt werden. Heute ist deshalb die Verwendung von Putzmaterial üblich, das nach Gebrauch gereinigt und wiederverwendet wird.

Bei Benzinmotoren mit Einspritzung verbleibt nach dem Abstellen des Motors Druck im Einspritzsystem. Beim Öffnen des Systems baut sich dieser Druck durch austretenden Kraftstoff ab. Dieser wird von in der Werkstatt Beschäftigten in der Regel durch Putzlappen aufgefangen, die anschließend in einen Sammelbehälter verbracht werden. Innerhalb dieses Behälters besteht dann das Risiko der Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre.

Diesem Risiko sollte dadurch begegnet werden, dass z. B. Sammelbehälter für Abfall und Putzmaterialien außerhalb einer Werkstatt im Freien aufgestellt werden. Leider scheitert das häufig an den damit verbundenen langen Wegen. Eine gute Möglichkeit, auch innerhalb einer Werkstatt einen weitgehenden Schutz zu realisieren, bietet die Verwendung eines brand- und explosionsschutztechnisch geprüften Schutzbehälters.