DGUV Information 209-006 - Gießereiarbeiter

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Instandhaltungsarbeiten an Schmelzöfen

Schmelzöfen müssen regelmäßig überprüft und instand gesetzt werden. Ihre Futter - die Innenauskleidung - verschleißen während des Ofenbetriebes und müssen nach der Schmelzreise instand gesetzt und gegebenenfalls erneuert werden. Bei allen Arbeiten müssen die für die Bauart des Schmelzofens zutreffenden Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.

Bei Arbeiten an Kupolöfen sind Personen, die im Ofenschacht oder bei geöffneten Bodenklappen unter dem Ofen arbeiten, gefährdet, wenn lose Teile im Schacht oder der Gicht hängen oder Gegenstände in den Ofenschacht geworfen werden.

Folgende Sicherheitsgrundsätze sind zu beachten:

  • Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass der Ofen bei der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten nicht beschickt werden kann. Dies kann durch elektrische und mechanische Verriegelungen im Einfahrtbereich erfolgen.

  • Die Schachtöffnung muss stabil und luftdurchlässig abgedeckt werden.

  • Schacht und Gicht müssen auf lose Teile überprüft werden.

  • Leuchten dürfen nur mit Schutzkleinspannung betrieben werden.

  • Die im Ofenschacht arbeitenden Personen müssen einen sicheren Stand haben. Hierzu haben sich spezielle Hebebühnen bewährt.

  • Die CO-Konzentration muss unterhalb des Grenzwertes liegen (beim Betrieb mehrerer Öfen Windleitungen abschiebern).

Bei Kupolöfen mit automatisch gesteuerten Beschickungsanlagen wird der Füllstand mit radioaktiven Füllstandsmesseinrichtungen überwacht. Die von den Messeinrichtungen ausgesendete Strahlung besitzt eine für den Menschen gesundheitsschädliche Stärke. Im gefährdeten Strahlungsbereich von radioaktiven Messeinrichtungen dürfen Arbeiten nur auf Anweisung der Verantwortlichen ausgeführt werden. Der Strahler muss vor Beginn der Arbeiten ausgeschaltet oder erforderlichenfalls entfernt werden.

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Bild 2-4: Arbeiten im Kupolofenschacht mit einer Hebebühne