DGUV Information 209-006 - Gießereiarbeiter

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 12.5 - 12.5 Kopfschutz

In vielen Arbeitsbereichen besteht die Gefahr von Kopfverletzungen, z.B.

  • durch Herabfallen von Gegenständen beim Transport,

  • durch weggeschleuderte Gussbrocken beim Abschlagen von Kreislaufmaterial,

  • bei Meißelarbeiten an Gussstücken,

  • bei Instandhaltungsarbeiten in Schmelzöfen,

  • bei Instandhaltungsarbeiten an und in Maschinen und anderen technischen Einrichtungen.

In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr von Kopfverletzungen besteht, müssen Schutzhelme getragen werden.