DGUV Information 209-006 - Gießereiarbeiter

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Arbeiten in Formgruben oder unter Formen und Kernen

In Formgruben, Bodenformen sowie tiefen Kastenformen können sich gesundheitsschädliche und auch brennbare Gase ansammeln, da diese häufig schwerer als Luft sind. Diese Einrichtungen müssen gründlich be- und entlüftet werden, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Ferner bestehen am Rand der Formgruben und Bodenöffnungen erhebliche Absturzgefahren, sodass die Gefahrstellen durch Geländer und Ketten zu sichern sind. Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitern geeignete Leitern zur Verfügung stehen, um die Arbeitsplätze in oder auf den Formen gefahrlos erreichen zu können.

Bei großen Formen und Kernen können Nacharbeiten notwendig werden, die nur ausgeführt werden können, wenn die Former unmittelbar unter den Formen stehen. Während dieser Arbeiten dürfen die Formen und Kerne nicht ausschließlich mit Ketten oder Seilen am Kran hängen, sondern es muss eine sichere Abstützung auf Gestellen, Böcken und Ähnlichem erfolgen.

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Bild 4-1: Arbeiten in einer Formgrube

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Bild 4-2: Absicherung einer Formanlage