DGUV Information 209-006 - Gießereiarbeiter

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Gefahren an Sandtransporteinrichtungen

Zum Sandtransport werden Bandförderer, Schneckenförderer und Becherwerke eingesetzt. An Bandförderern bestehen vor allem an den Stellen Gefahren, an denen die Förderbänder auf Förderbandrollen auflaufen. Jeder Eingriff in diese Auflaufstellen kann bei laufenden Förderbändern zu gravierenden Unfällen führen.

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Bild 3-5: Einzugstellen an Bandförderern

Auflaufstellen von Bandförderern müssen deshalb so gesichert sein, dass nicht hineingegriffen werden kann. Die Schutzeinrichtungen dürfen während des Betriebes nicht entfernt werden.

Wenn Schutzeinrichtungen vor Auflaufstellen für Instandsetzungsarbeiten entfernt werden müssen, sind sie wieder anzubringen, bevor der Bandförderer wieder freigegeben wird.

Sandanhaftungen an Rollen dürfen von Hand nur bei Stillstand des Bandförderers entfernt werden.

An Becherwerken können folgenschwere Verletzungen eintreten, wenn Personen bei laufendem Becherwerk in Kontrolloder Montageöffnungen des Gehäuses hineingreifen oder sich in diese hineinbeugen. Damit Eingriffe ausgeschlossen werden, müssen die Gehäuseöffnungen während des Betriebes durchgriffsicher verschlossen sein und bleiben. Die Klappen oder Deckel der Gehäuseöffnungen müssen so angebracht sein, dass sie nur mit einem Werkzeug entfernt werden können.

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Bild 3-6: Absicherung eines Förderbandes