DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)

Es muss sichergestellt sein, dass Personen und Nutztiere aktive Teile unter normalen Betriebsbedingungen nicht berühren können, wenn die Nennspannungen über 25 Veff. Wechselspannung bzw. 60 V Gleichspannung betragen.

Infrage kommen

  • Isolierung von aktiven Teilen,

  • Abdeckungen oder Umhüllungen,

  • Hindernisse,

  • Abstände und

  • zusätzlicher Schutz durch RCDs (residual current protective devices),

    • RCD ohne Hilfsspannungsquelle = Fehlerstromschutzeinrichtung,

    • RCD mit Hilfsspannungsquelle = Differenzstromschutzeinrichtung.

Abdeckungen und Umhüllungen müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen, stabil, sicher befestigt und nur mit Werkzeug entfernbar sein.

Hindernisse müssen das unbeabsichtigte Annähern oder die unbeabsichtigte Berührung aktiver Teile beim betriebsmäßigen Bedienen verhindern.

Abstände sollen nur das unbeabsichtigte Berühren aktiver Teile verhindern.

RCDs sind nur als Zusatz zu anderen Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag zulässig. Ein solcher Zusatzschutz wird in verschiedenen Normen gefordert.