DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Zusätzlicher Schutz

Der zusätzliche Schutz beinhaltet zwei Möglichkeiten:

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs):

    Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA als zusätzlicher Schutz in Wechselstromsystemen bei Versagen des Basisschutzes und/oder Fehlerschutzes oder bei Sorglosigkeit durch den Benutzer.

  • zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich:

    Der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich muss alle gleichzeitig berührbaren Körper und fremden leitfähigen Teile einschließen. Er muss mit den Schutzleitern aller Betriebsmittel und Steckdosen verbunden werden.

    Der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich wird als ein Zusatz zum Fehlerschutz angesehen, z. B. wenn Abschaltzeiten nicht eingehalten werden können.