DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte

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Abschnitt 7 - 7. Brandbekämpfung

"Ruhe bewahren" ist das wichtigste Gebot bei jedem Brand! Der Standort von Feuerlöschgeräten muss bekannt sein. Feuerlöscher müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sowie einsatzbereit sein.

Vor Beginn der Brandbekämpfung in oder an elektrischen Anlagen sollte die Anlage - möglichst unter Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln - freigeschaltet werden.

In der europäischen Norm DIN EN 2 "Brandklassen" wird für Brände in Gegenwart elektrischer Spannung keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen. Um die Gefährdungen bei der Brandbekämpung in oder an elektrischen Anlagen gering zu halten, müssen auf der Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers die zulässige Spannung und der einzuhaltende Mindestabstand angegeben sein.

Bei der Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen und in deren Bereich ist DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen" zu beachten.

Besondere Maßnahmen sind beim Löschen von Bränden PCBhaltiger Kühl- und Isolierflüssigkeiten von Transformatoren und Kondensatoren zu treffen.

Für jeden Brandfall sind als vorbeugende organisatorische Maßnahmen

  • eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Bild 7-1) und

  • ein Alarmplan (Bild 7-2)

aufzustellen.

Weitere Informationen siehe BG-Information "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (BGI 560).

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Bild 7-1: Brandschutzordnung nach DIN 14096

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Bild 7-2: Alarmplan