Abschnitt 6 - 6 Leitern und einfache Gerüste
Der verantwortungsbewusste Vorgesetzte lässt nur ordnungsgemäße und dem vorgesehenen Zweck entsprechende Leitern, Tritte und Gerüste benutzen (Bild 6-1).
Er duldet in seinem Betrieb keine Leitern mit fehlenden Sprossen oder Gerüste mit unvollständigem Belag oder gar fehlendem Seitenschutz.
Betriebsfremde Leitern und Gerüste sind vor der Mitbenutzung auf Sicherheit zu prüfen!
Bild 6-1: Gerüstbauteile eines Fassadengerüstes