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Abschnitt 6 - 6 Leitern und einfache Gerüste

Der verantwortungsbewusste Vorgesetzte lässt nur ordnungsgemäße und dem vorgesehenen Zweck entsprechende Leitern, Tritte und Gerüste benutzen (Bild 6-1).

Er duldet in seinem Betrieb keine Leitern mit fehlenden Sprossen oder Gerüste mit unvollständigem Belag oder gar fehlendem Seitenschutz.

Betriebsfremde Leitern und Gerüste sind vor der Mitbenutzung auf Sicherheit zu prüfen!

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Bild 6-1: Gerüstbauteile eines Fassadengerüstes