DGUV Information 208-004 - Gabelstapler

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Weitere Beschaffenheitsanforderungen

Gabelstapler mit einem Hub von mehr als 1,80 m müssen mit einem Fahrerschutzdach gegen herabfallende Lasten ausgerüstet sein (Bild 2-4).

Jeder Gabelstapler besitzt:

  • eine ausreichend bemessene Bremseinrichtung und eine Feststellbremse,

  • eine Sicherungsmöglichkeit gegen unbefugte Benutzung:

    • bei Elektro-Antrieb einen Schaltschlüssel,

    • bei verbrennungsmotorischem Antrieb einen Anlassschalter mit abziehbarem Sicherheitsschlüssel,

    ccc_1511_05.jpg

    Bild 2-4: Gabelstapler mit Fahrerschutzdach

  • eine laut tönende Warneinrichtung, z. B. Hupe,

  • ein Hubgerüst, das ausreichende Sicht auf die Fahrbahn, die Last und das Lastaufnahmemittel gestattet und

  • Stellteile, die vom Fahrersitz leicht zu erreichen und eindeutig gekennzeichnet sind (Bild 2-5).