DGUV Information 208-004 - Gabelstapler

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Be- und Entladen von Fahrzeugen

Das Entladen von Lkws, Anhängern, Wechselbrücken oder Kleintransportern mit Gabelstaplern erfolgt in den meisten Fällen seitlich (Bild 8-5). Bevor der Staplerfahrer mit der Be- oder Entladung beginnt, hat er sich davon zu überzeugen, dass diese Fahrzeuge bzw. Geräte gegen Wegrollen und Umkippen gesichert sind.

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Bild 8-5: Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen sind diese immer gegen Wegrollen zu sichern. Das heißt, der Gang ist einzulegen, die Feststellbremse anzuziehen und der Unterlegkeil unterzulegen

Im Wesentlichen heißt das:

  • die Feststellbremse muss betätigt sein

  • Unterlegkeile sind vor die nicht gelenkten Räder zu legen

  • Deichseln von Lkw-Anhängern mit Drehschemellenkung sind in Richtung der Fahrzeuglänge zu stellen

Um auch die an der gegenüberliegenden Bordwand stehende Ladung sicher aufnehmen zu können, werden als Sonderzubehör hydraulisch betätigte, von der Hubgabel geführte und nach vorn bewegliche Schub- oder Teleskopgabeln angeboten. Diese erleichtern die Be- oder Entladung wesentlich (Bild 8-6).

Wird beim Be- oder Entladen die Ladefläche befahren, sind geeignete Ladebrücken zu verwenden. Diese müssen ausreichend breit, tragfähig, rutschhemmend und gegen Verschieben gesichert sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Ladefläche ausreichend tragfähig ist, um das Gewicht der Ladung und des Staplers sicher aufzunehmen.

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Bild 8-6: Gabelstapler mit Teleskopgabeln