DGUV Information 208-004 - Gabelstapler

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Ziehen von Anhängern

Gabelstapler mit Anhänger müssen bei allen Fahrbewegungen des Zuges sicher abgebremst werden können. Deshalb darf die Anhängelast die Zugkraft des Gabelstaplers nicht überschreiten.

Die Anhängelast besteht aus dem Gewicht von Anhänger und Ladung. Soweit die Anhängelast nicht im Bereich der Anhängekupplung angegeben ist, hat sie der Betreiber aus der Betriebsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.

Als Faustformel gilt:

  • Es darf nur gezogen werden, was auch mit der Gabel gehoben werden kann (Bild 8-4).

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Bild 8-4: Gabelstapler mit Anhängern