DGUV Information 209-002 - Schleifen

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Anhang 4 - Instandhaltungshinweise

  • Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, ist die Schleifmaschine regelmäßig zu pflegen und zu warten.

  • Wartung, Reinigung und Instandsetzung dürfen nur durch entsprechend qualifizierte Beschäftigte erfolgen.

  • Die regelmäßig notwendigen Reinigungs-, Pflege- und Wartungsarbeiten entnehmen Sie der Betriebsanleitung.

  • Wie oft die Anlage gereinigt werden muss, hängt auch von den Arbeits- und Umgebungsbedingungen ab.

  • Reinigungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur bei abgeschalteter und stillgesetzter Maschine durchgeführt werden. Dazu ist die Maschine auszuschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern. Besteht keine Sicht zum Hauptschalter, ist er durch ein Schloss gegen Wiedereinschalten zu sichern.

  • Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden.

  • Regelmäßig zu tauschende Sicherheitsbauteile sind den Wartungshinweisen in der Dokumentation der Herstellfirma zu entnehmen. Wenn Sicherheitsbauelemente ausgetauscht werden, sind nur die Originalbauteile zu verwenden.

  • Nach dem Tausch eines Sicherheitsbauteils ist die korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtung zu prüfen und zu dokumentieren.

  • Vor der Reinigung, Wartung und Instandsetzung müssen Gefahren durch Restenergien beseitigt worden sein. Dabei muss besonders der Nachlauf bei größeren Schleifwerkzeugen beachtet werden.

  • Gefahren, die von verketteten Anlagen ausgehen, sind zu beseitigen. Vor der Instandhaltung von verketteten Anlagen ist die Gesamtheit möglichst stillzusetzen.

  • Weitere Hinweise zur sicheren und praxisgerechten Instandhaltung enthält die DGUV Information 209-015.