DGUV Information 209-002 - Schleifen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Instandhaltung von Schleifmaschinen und Schleifwerkzeugen

Die Bedienungsanleitung muss Hinweise zur Wartung und Instandsetzung von Schleifmaschinen und zur Störungsbeseitigung enthalten. Häufig enthält sie übersichtliche Wartungspläne. Anhang 4 gibt allgemeine Hinweise zur Wartung und Instandsetzung von Schleifmaschinen. Die Wartung von Schleifmaschinen und Schleifwerkzeugen sollte von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Die empfohlenen Wartungsintervalle der Herstellfirmen sollten beachtet werden. Bei der Festlegung der tatsächlichen Wartungsintervalle sollten die tatsächlichen betrieblichen Einsatzbedingungen für einen störungsfreien Betrieb sinnvoll berücksichtiget werden.

Wenn die fachkundige Person für die Wartung und Instandsetzung auch zur Prüfung befähigte Person im Sinne der BetrSichV ist, kann sie die Wartung und die wiederkehrende Prüfung auch miteinander verknüpfen.