DGUV Information 209-002 - Schleifen

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Kennzeichnung von Schleifwerkzeugen

Schleifwerkzeuge müssen grundsätzlich mit festgelegten Angaben gekennzeichnet sein, um den Betreibern und Betreiberinnen und besonders den Personen, die den Schleifkörper aufspannen, Angaben für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung zu vermitteln.

Selbstverständlich müssen diese Angaben deutlich erkennbar und dem Werkzeug eindeutig zuzuordnen sein. Der Umfang der Kennzeichnungsangaben und die Art der Anbringung können jedoch in Abhängigkeit vom Schleifwerkzeugtyp und seinen Abmessungen unterschiedlich sein.

2.3.1 Inhalt

Die von der Herstellfirma des Schleifwerkzeugs anzugebenden Kenndaten für die einzelnen Schleifwerkzeugtypen sind in Tabelle 3 (S. 10) zusammengefasst.

Tabelle 3 zeigt, dass alle rotierenden Schleifwerkzeuge mit Angaben über Herstell-, Liefer- oder Einfuhrfirma, über die Arbeitshöchstgeschwindigkeit und/oder die zulässige Drehzahl und mit einer Konformitätserklärung entsprechend Spalte 7 der Tabelle gekennzeichnet sein müssen.

Als Konformitätserklärung gilt die Angabe der Nummer der betreffenden Norm:

  • EN 12413: Sicherheitsanforderungen für Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel

  • EN 13236: Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid

  • EN 13743: Sicherheitsanforderungen für Schleifmittel auf Unterlagen

Herstellende oder inverkehrbringende Firmen bestätigen mit dieser Angabe die Übereinstimmung des Schleifwerkzeugs mit den Anforderungen der betreffenden Sicherheitsproduktnorm.

Für die Verwender und Verwenderinnen ist es daher wichtig, dass sie nur Schleifwerkzeuge mit einer entsprechenden Kennzeichnung beschaffen und verwenden.

Tabelle 3 Kennzeichnungsangaben für Schleifwerkzeuge

fd.Nr.Benennung der Werkzeuge123456789
Herstell-, Liefer-, Einfuhrfirmen oder deren geschütztes WarenzeichenMaße in mmWerkstoffbezeichnungArbeitshöchstgeschwindigkeit1)vsin m/smaximale zulässige Drehzahl nmaxin 1/minDrehrichtungKonformitätserklärungVerwendungseinschränkungRückverfolgbarkeitscode
Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel1Schleifscheiben (gerade, konisch, abgesetzt, verjüngt, ausgespart, gekröpft, auch faserstoffverstärkt), TrennschleifscheibenXXXXX-XXX
2Schleiftöpfe, Schleifteller, Schleifscheiben und Schleifzylinder mit Tragscheibe verklebt oder verschraubtXXXXX-XXX
3SchleifsegmenteXXX---X-X
4SchleifstifteXXX-X-X-X
5Kleinschleifkörper mit D ≤ 80 mmXXXXX-XXX
6SchleifkegelXXXXX-X-X
7Schleifkörper mit MagnesitbindungXXXXX-X-X
Schleifkörper mit Diamant oder Bornitrid8Schleifkörper und Trennschleifscheiben zum PräzisionsschleifenXX-XX-XXX
9TrennschleifscheibenXX-XXXXXX
10SchleifstifteXX--X-XXX
11SonstigeXX-XX-XXX
Schleifmittel auf Unterlagen12FächerschleifscheibenXX-XX-XXX
13LamellenschleifscheibenXX-XX-XXX
14LamellenschleifstifteXX-XX-X-X
15VulkanfiberschleifscheibenXX-XX-XXX
16Stützteller für VulkanfiberschleifscheibenX---X-X-X

Zusätzlich zu den Kennzeichnungsangaben in Tabelle 3 müssen Hinweise für die Verwendung von zum Beispiel Gehörschutz, Schutzbrille und Schutzhandschuhen auf Trenn- und Schruppschleifscheiben für Handmaschinen aufgebracht werden.

Nicht zulässig ist die Kennzeichnung von Schleifwerkzeugen mit dem CE-Zeichen. Voraussetzung dafür wäre, dass die Sicherheitsanforderungen an Schleifwerkzeuge in einer europäischen Richtlinie geregelt wären, was aber nicht der Fall ist. Auch die Kennzeichnung mit einem GS-Zeichen nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist nicht möglich.

Bei Schleifwerkzeugen mit einer Arbeitshöchstgeschwindigkeit vs ≥ 50 m/s können zusätzlich Farbstreifen Bestandteil der Kennzeichnung sein. Sie sind nur optional und dienen der leichteren Identifikation der verschiedenen Arbeitshöchstgeschwindigkeiten (Tabelle 4).

Tabelle 4 Farbkennzeichnung für Schleifscheiben

Arbeitshöchstgeschwindigkeit in m/sFarbstreifen - Anzahl und Kennfarbe
501 x blau
631 x gelb
801 x rot
1001 x grün
1251 x blau
1 x gelb

Die Angabe der Schleifwerkzeugmaße (Spalte 2 in Tabelle 3) erfolgt üblicherweise in der Reihenfolge:

Außendurchmesser D x Breite T x Bohrungsdurchmesser H.

Herstellende und inverkehrbringende Firmen müssen auf Verwendungseinschränkungen aufmerksam machen, wenn Schleifwerkzeuge nicht für alle Einsatzzwecke geeignet sind. Das kann in Form von Text oder auch als Piktogramm geschehen, zum Beispiel gemäß DIN EN ISO 7010. Typische Verwendungseinschränkungen sind unter anderem:

Verwendungseinschränkung

Nicht mit Handmaschinen verwenden

ccc_1509_as_7.jpg

Verwendungseinschränkung

Nicht zum Nassschleifen und Nasstrennschleifen verwenden

ccc_1509_as_8.jpg

Verwendungseinschränkung

Zulässig nur für vollständig geschlossenen Arbeitsbereich

ccc_1509_as_9.jpg

Verwendungseinschränkung

Nicht zum Seitenschleifen verwenden

ccc_1509_as_10.jpg

Verwendungseinschränkung

Zulässig nur mit Stützteller

ccc_1509_as_11.jpg

Verwendungseinschränkung

Zulässig nur für Schleifen in einem Winkel von über 10°

ccc_1509_as_12.jpg

Verwendungseinschränkung

Zulässig nur zum Nassschleifen und Nasstrennschleifen

ccc_1509_as_13.jpg

Ein weiteres zusätzliches Kennzeichnungsmerkmal ist das so genannte Verfallsdatum bei kunstharzgebundenen Schleifscheiben mit und ohne Faserstoffverstärkung zur Verwendung auf Handschleifmaschinen. Es begrenzt deren Nutzungsdauer auf einen Zeitraum von 3 Jahren nach Herstellung. Damit soll den Auswirkungen von alterungsbedingten Festigkeitsverlusten entgegengewirkt werden. Typische gebundene Schleifwerkzeuge, die von dieser Einschränkung betroffen sind, sind die für Winkelschleifer üblichen Trenn- und Schruppschleifscheiben. Das Verfallsdatum wird häufig auf dem in die Bohrung eingesetzten Metallring dieser Schleifscheiben mit Monat und Jahreszahl angegeben (Abb. 5).

ccc_1509_as_14.jpg

Abb. 5
Verfallsdatum

Ein besonderer Hinweis zu der Drehzahlangabe bei Schleifstiften: Wenn die zulässige Drehzahl von der offenen Schaftlänge abhängt, muss sie auch für verschiedene offene Schaftlängen angegeben werden. Zusätzlich ist die Mindesteinspannlänge anzugeben (Abb. 6).

ccc_1509_as_15.jpg

Abb. 6
Beispiel für die Kennzeichnung von Schleifstiften mit einer Arbeitshöchstgeschwindigkeit von 50 m/s

2.3.2 Durchführung und Anbringung

Die Angabe der Kenndaten erfolgt üblicherweise auf Etiketten oder durch Aufdrucken auf das Schleifwerkzeug selbst; bei Schleifwerkzeugen mit metallischem Grundkörper auch durch Eingravieren, Einätzen oder andere geeignete Verfahren. Die Etiketten werden so auf das Werkzeug geklebt, dass sie damit fest verbunden sind.

Bei Schleifkörpern mit kleinem Außendurchmesser (D ≤ 80 mm) reicht es aus, wenn Etiketten der Verpackungseinheit beigegeben werden.

Optional: zusätzliche Kennzeichnung mit Farbstreifen