DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Geordnete und ungefährliche Aufbewahrung

Die Grundforderung für die Aufbewahrung ist Ordnung. Handwerkszeuge haben oft keinen festen Platz, denn sie werden einmal hier und einmal da benötigt.

Werkzeug ordentlich aufbewahren und bereithalten:

  • Werkzeug in geeigneten Behältnissen zur Arbeitsstelle transportieren - besonders beim Begehen von Leitern oder Gerüsten,

  • spitze und scharfe Werkzeuge gegen unbeabsichtigte Berührung sichern,

  • Werkzeuge nicht in den Taschen der Kleidung aufbewahren,

  • Werkzeuge nicht im Bereich von Gefahrstellen, z.B. hinter bewegten Maschinenteilen ablegen oder an rotierenden Maschinenteilen stecken lassen, z.B. Spannschlüssel im Drehfutter,

  • Werkzeuge im Trockenen aufbewahren, ggf. mit geeigneten Mitteln vor Korrosion schützen.

Handwerkszeuge sollten aus mehreren Gründen geordnet untergebracht werden:

  • sie werden weniger beschädigt,

  • man kann sich weniger verletzen als z.B. an durcheinander liegendem Werkzeug mit scharfen Spitzen und Schneiden,

  • Ordnung bringt mehr Übersicht, vielleicht auch Griffbereitschaft, wodurch die Arbeit erleichtert wird

    und

  • fehlende Werkzeuge werden mit einem Blick festgestellt.