DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 14.2 - 14.2 Handhabung und Aufbewahrung

Handhabung und Aufbewahrung dieser Werkzeuge erfordern besondere Sorgfalt. Auf Beschädigungen muss besonders geachtet werden. So kann die erforderliche Isolierung, z.B. durch einen Sprung, ihre Wirkung verlieren und an dieser Stelle einen Stromübertritt ermöglichen.

Nach den Bestimmungen des § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) sind deshalb unter anderem Spannungsprüfer und isoliertes Werkzeug von den Beschäftigten vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel zu überprüfen.

Handwerkszeuge zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen müssen entsprechend DIN VDE 0105-100 ordnungsgemäß gelagert werden. In der vorhergehenden Norm DIN VDE 0105 Teil 1 verstand man darunter eine getrennte Lagerung von anderen Werkzeugen.

Ebenso dürfen solche Werkzeuge nur bestimmungsgemäß - nur für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen und nicht für allgemeine Arbeiten - verwendet werden.

Die Bilder 14-5 und 14-6 zeigen isoliertes, für Arbeiten unter Spannung geeignetes und geprüftes Werkzeug.

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Bild 14-5: Schraubenwerkzeugsatz mit Isolation nach VDE für Arbeiten bis 1000 V Wechselspannung bzw. 1500 V Gleichspannung

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Bild 14-6: Einmaulschlüssel mit Isolation nach VDE für Arbeiten bis 1000 V Wechselspannung bzw. 1500 V Gleichspannung