DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 13.1 - 13 Funkenarme Werkzeuge

13.1 Allgemeine Anforderungen

Zu den Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und zur Verhinderung von Explosionen, wie sie beispielsweise im § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der BG-Regel "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104) gefordert werden, gehört die Vermeidung bzw. das Fernhalten von Zündquellen. Als Zündquellen mit ausreichender Zündenergie kommen auch die Funken in Betracht, die beim Einsatz von Handwerkszeugen, z.B. Hammer und Meißel, entstehen können.

Entsprechend § 3 hat der Arbeitgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes notwendige Maßnahmen u.a. für die sichere Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Insbesondere sind die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels verbunden sind und durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen hervorgerufen werden.

Deshalb müssen - wenn Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und zur Verhinderung von Explosionen getroffen werden müssen - Handwerkszeuge verwendet werden, bei denen Funkenbildung weitgehend ausgeschlossen ist (Bild 13-1).

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Bild 13-1: Funkenarme Werkzeuge müssen besonders sorgfältig, je nach dem Einsatzort, ausgewählt werden

Deshalb sind bei Reinigungsarbeiten in Lackierereien zum Ablösen anhaftender Farbablagerungen Werkzeuge zu benutzen, die beim Anschlagen an andere Werkstoffe keine Funken erzeugen. Zum Einsatz kommen z.B. Werkzeuge aus Holz, Kupfer oder Berylliumbronze.

Werkzeuge, die zur Funkenbildung Anlass geben, dürfen auch bei Arbeiten mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten und Stoffen, z.B. Benzol, Benzin, Äther, sowie beim Abfüllen und Reinigen von Behältern nicht verwendet werden.

Deshalb benutzte man zu Arbeiten in solchen Räumen schon seit jeher

  1. Holz-, Gummi- oder Bleihämmer

    sowie

  2. Schraubenschlüssel, Schraubendreher, Zangen, Schaber aus Bronze oder aus ähnlichem, nicht funkenreißendem Werkstoff.

Später wurden besondere Legierungen - meist Beryllium enthaltend - entwickelt, die ebenfalls funkenarm, aber dennoch so hart sind, dass man mit ihnen arbeiten kann.

Es wird empfohlen, bei funkenarmen Handwerkszeugen stets den geringsten Härtegrad zu wählen, der für die Arbeit gerade noch ausreicht:

  1. Je weicher die Werkzeuge, umso geringer die Wahrscheinlichkeit einer Funkenbildung.

Die im allgemeinen Sprachgebrauch als "funkenfrei" oder "funkensicher" bezeichneten Handwerkszeuge werden besser als "funkenarm" bezeichnet.

Eine Anwendung dieser Handwerkszeuge verhindert nämlich keinesfalls mit Sicherheit die Entstehung von zündfähigen Funken.

Bei Arbeiten in explosionsfähiger Atmosphäre ist deshalb zu berücksichtigen, dass nicht nur das Handwerkszeug eine mögliche Funkenbildung wesentlich beeinflusst, sondern auch

  • der zu bearbeitende Werkstoff,

  • die Härte des zu bearbeitenden Werkstoffes gegenüber der Härte des Handwerkszeuges,

  • aufgewendete Schlag- oder Reibungsenergie

    und

  • zusätzlich vorhandene Funkenbildung begünstigende Ablagerungen, beispielsweise Rost, Aluminium, brennbare Stäube sowie die Höhe des Sauerstoffanteils.