DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 11 - 11 Sägen

Sägen sollten nicht nur des besseren Schneidens wegen scharf gehalten werden, sondern auch für ein sicheres Gelingen des Anschnittes. Unscharfe und ungleichmäßig geschränkte Sägen brauchen beim Anschnitt eine verhältnismäßig große Führungskraft. Die Führung sollte nicht mit dem Fingernagel, sondern mit der Außenseite des ersten Daumengliedes erfolgen.

Bei Bügelsägen kann ein Springen des Sägeblattes durch werkstückgerechte Auswahl der Sägezahnform und richtige Blattvorspannung weitgehend vermieden werden (Bild 11-1).

Abgenutzte Schränkung führt zu Verklemmungen oder Brüchen des Sägeblattes und kann daher Verletzungen hervorrufen.

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Bild 11-1: Bügelsägen, wie sie in der Metallverarbeitung anzutreffen sind. Anstatt einer Schränkung wird der Freischnitt durch eine Wellung des Sägeblattes im Zahnbereich realisiert. Ist diese abgenutzt, neigt das Sägeblatt zum Klemmen und muss ausgetauscht werden

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