DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 1.1 - 1 Allgemeine Kriterien zur Sicherheit von Handwerkszeugen

1.1 Sicherheit beginnt mit der Herstellung

Bereits mit der Herstellung von Handwerkszeugen beginnt Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen. Deshalb müssen bei der Herstellung die bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Ein ausführliches Regelwerk ist in den DIN-Normen, zum Teil auch in den VDE-Bestimmungen, enthalten.

Die meisten DIN-Normen über Handwerkszeuge sind in den DIN-Taschenbüchern

  • 41 Werkzeugnormen

    • Schraubwerkzeuge

  • 42 Werkzeugnormen

    • Handwerkszeuge

übersichtlich zusammengefasst. Diese Normen geben Hinweise auf Form, Werkstoff und Qualität. Inhalte der Normen, die die Arbeitssicherheit der Werkzeuge betreffen, sind für den Hersteller oder Einführer über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verbindlich. Abweichungen von den sicherheitstechnischen Festlegungen der Normen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.