DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 3.1 - 3 Meißel

3.1 Qualitätsmerkmale

Meißel sind Handwerkszeuge, die dazu bestimmt sind, starke Schlagkräfte umzusetzen. Der Meißel muss daher den Beanspruchungen gewachsen sein, die sich an seinem Schlagende - dem Kopf - und an seinem Arbeitsende - der Spitze - ergeben. Auch hier ist beim Einkauf die Qualität vorzuschreiben, wie sie in den entsprechenden DIN-Normen festgelegt ist: legierter Werkzeugstahl mit einer Härte am Arbeitsende zwischen HRC 52 und HRC 58 und am Schlagende zwischen HRC 38 und HRC 46.

Meißel, die den DIN-Normen entsprechen, sind mit

  • Namen oder Zeichen des Herstellers

    und

  • Nennlänge

gekennzeichnet.