DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 4 - 4 Besonderheiten bei Kassentischen mit Förderband

Sitz- oder Sitz-Steh-Kassentische mit Bandförderer, d. h. Vorlaufband und/oder Nachlaufband, fallen in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, 9. ProdSV).

Achten Sie bei der Beschaffung darauf, dass der Hersteller mittels EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bescheinigt, dass die Maschine die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt.

Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der Sprache des Landes, in dem die Maschine in Betrieb genommen wird, beigefügt sein.

Achten Sie darauf, dass Ihnen bei Auslieferung alle diese Dokumente zur Verfügung gestellt werden.

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Abb. 5
Die Einzugsstelle am Ende des Bandförderers muss gesichert sein.

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Für weitere Informationen siehe
·Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, 9. ProdSV).
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In der Regel wird ein Springblech oder eine Klappe eingesetzt, die am Bandende beweglich gelagert ist, nach oben ausweichen kann und dabei den Bandantrieb abschaltet. Das Springblech darf durch Warenabweiser, Warenweichen o. a. nicht in seiner Funktion beeinträchtigt werden. Bei Zurücklegen der Klappe darf es nicht automatisch zum Wiederanlaufen des Bandantriebs kommen.

Weitere Gefahrstellen am Bandförderer sind durch Verkleidung des Bandförderers von der Seite und auch von unten zu sichern.

Grundsätzlich sind Spaltmaße im Bereich des Bandförderers möglichst klein zu halten, da im Bereich der Kassen in öffentlich zugänglichen Betriebsstätten auch mit Kindern bzw. Kinderfingern gerechnet werden muss.

Bei Kassentischen mit Förderband muss eine Notbefehlseinrichtung, Not-Halt, ausgeführt in rot und gelb, vom Arbeitsplatz leicht, schnell und gefahrlos erreichbar sein. Möglich ist auch die Bauweise mit einem Hauptschalter, der auch die Funktion des Not-Halt-Schalters hat. Nach dem Zurücksetzen eines ausgelösten Not-Halts darf das Band nicht automatisch wiederanlaufen.

Hinweise zur Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen des Bandförderers (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) finden Sie in den Dokumenten des Herstellers, z. B. in der Betriebsanleitung.