DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Elektronische Artikelsicherungssysteme (EAS)

Elektronische Artikelsicherungssysteme, kurz: EAS, nutzen elektromagnetische Felder zur Sicherung von Waren gegen Diebstahl. EAS bestehen aus einem Etikett zur Sicherung der Ware, Warensicherungsantennen am Ausgang sowie einem Deaktivator, mit dem die Sicherungsetiketten deaktiviert werden können. Dieser ist nicht immer direkt erkennbar, meist befindet er sich unter der Kassentischfläche, ggf. ist über dem Deaktivator das Hinweisschild "hier keine EC-Karte ablegen" angebracht.

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Abb. 10
Warensicherungsantenne am Ausgang

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Für weitere Informationen siehe
·Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
·DGUV Vorschrift 15 bzw. 16 "Elektromagnetische Felder"
·Fachbereich AKTUELL FBHL-011 "Einsatz elektronischer Artikelsicherungssysteme im Handel".
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Störbeeinflussungen von aktiven Implantaten wie Herzschrittmacher, Defibrillator oder Insulinpumpe können nicht immer ausgeschlossen werden. Elektromagnetische Felder können z. B. zu einer Fehlfunktion des Implantats führen.

Führen Sie daher, insbesondere für Beschäftigte mit einem aktiven Implantat, eine Gefährdungsbeurteilung durch. Die Herstellerangaben zum EAS müssen Auskunft über mögliche Gefährdungen und Hinweise für Maßnahmen enthalten. Ziehen Sie bei Bedarf Betriebsärztin oder Betriebsarzt hinzu.