DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Elektrische Leitungen

An Sitz- oder Sitz-Steh-Kassenarbeitsplätzen können viele Komponenten verbaut sein, die elektrisch betrieben werden, z. B. Beleuchtungselemente, Kassenrechner, Heizung. Beachten Sie, dass Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen von elektrischen Anlagen Elektrofachkräften vorbehalten sind. Alle elektrischen Anlagen sowie ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel müssen regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft werden. Beauftragen Sie Fachfirmen, wenn Ihnen im Unternehmen keine Beschäftigten mit den erforderlichen Qualifikationen und für die Prüfung benötigten Prüfgeräten zur Verfügung stehen.

Aber auch als elektrotechnischer Laie können Sie einen Beitrag zur elektrischen Sicherheit leisten. Achten Sie darauf, dass elektrische Leitungen so verlegt sind, dass sie vor Beschädigungen geschützt sind, z. B. nicht über scharfe Kanten geführt oder gequetscht werden. Prüfen Sie regelmäßig dengebäudeseitigen Fehlerstromschutzschalter (sogenannter FI, heute als RCD bezeichnet) mit der Prüftaste.