DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Arbeitsbereich/Armreichweite

Der Arbeitsbereich darf keine scharfen Ecken und Kanten und keine rauen Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen führen können. Die Arbeitsfläche soll so gestaltet sein, dass Warenzuführung, Warenbearbeitung und Warenabfluss auf einer Ebene angeordnet sind und keine Hebearbeit durch das Kassenpersonal nötig ist.

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Abb. 3
Armreichweite im Sitzen

Besonders häufige Tätigkeiten (Frequenz mehr als 10/min) sind im bevorzugten Arbeitsbereich auszuführen. Andere Tätigkeiten (Frequenz maximal 10/min) können im maximalen Arbeitsbereich ausgeführt werden.

Sollen auch Einkaufswagen kontrolliert werden, ist dies so zu organisieren, dass die übliche Arbeitshaltung beim Kontrollieren nicht wesentlich verändert werden muss. Gegebenenfalls muss die Einsichtnahme durch Spiegel, Kamerasysteme erfolgen.