DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Psychische Belastungen bei der Arbeit an der Kasse

Jede Art von Arbeit geht mit psychischer Belastung einher. Dabei ist die psychische Belastung zunächst neutral zu verstehen. Der Arbeitsplatz Kasse muss darauf analysiert werden, ob eine mangelhafte Gestaltung der Arbeitsbedingungen vorliegt, aus der sich Gefährdungen ergeben können.

Anschließend gilt es, Maßnahmen abzuleiten, die oftmals keinen hohen Aufwand erfordern, aber große Wirkung bei den Beschäftigten haben, z. B.:

GefährdungBeispielhafte Maßnahme(n)
Schwierige Kundinnen und KundenQualifizierung der Beschäftigten zu Deeskalationstechniken, Konfliktlösungsstrategien und Gesprächsführung, Möglichkeiten zur Mischarbeit schaffen, Handlungs- und Entscheidungsspielräume für die Beschäftigten schaffen
Traumatische Ereignisse (z. B. Gefahr eines Raubüberfalls)Siehe Kapitel 7 "Umgang mit Zahlungsmitteln und Raubüberfallprävention"
Erschwernisse durch Lärm, hohe Umfeldgeräuschpegel, laute Musik, ungünstige klimatische BedingungenSiehe Kapitel 6 "Umgebungsbedingungen"