DGUV Information 211-006 - Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Wann ist der Koordinator erforderlich?

Der Koordinator ist immer dann erforderlich, wenn eine gegenseitige Gefährdung möglich ist. Bei der Klärung dieser Frage ist in der gleichen Weise vorzugehen, wie vor der Erteilung von Aufträgen an Arbeitsgruppen des eigenen Unternehmens: Der Unternehmer muss feststellen, ob mehrere zugleich tätige Arbeitsgruppen sich gegenseitig gefährden können.
In den meisten Fällen wird eine gegenseitige Gefährdung zu unterstellen sein, auch wenn sie zunächst nicht offensichtlich ist. In Zweifelsfällen wird deshalb empfohlen, einen Koordinator zu bestellen.