DGUV Information 211-006 - Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Herbeiführung von Abstimmungsgesprächen

Vor dem Beginn der Arbeiten ist ein Abstimmungsgespräch des Koordinators mit Vertretern der Auftragnehmer - möglichst den Verantwortlichen der beteiligten Arbeitsgruppen - und den zuständigen betrieblichen Führungskräften des Auftraggebers zweckmäßig. Dieses Gespräch dient der eingehenden Unterrichtung über den Arbeitsablaufplan und ermöglicht umfassende Erläuterungen.

Im Gespräch wird der Koordinator persönlich bekannt. Er kann auch weitergehende Informationen zu seiner Aufgabe geben.

Es ist zu erwarten, dass seine Arbeit hierdurch erleichtert und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten erhöht wird.

Im Abstimmungsgespräch können auch noch notwendige Feinabstimmungen vorgenommen und der Arbeitsablaufplan an die Verantwortlichen der einzelnen Arbeitsgruppen persönlich übergeben werden.

Es wird empfohlen, während der Durchführung von Großvorhaben Abstimmungsgespräche in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen. Sie sollten dann im Arbeitsablaufplan eingetragen sein, damit die Beteiligten rechtzeitig informiert sind.